Ausmaß des Pflegebetrugs noch unklar


Abrechnungsbetrug: Es werde nun daran gearbeitet, die Prüfverfahren und Kontrollen zu verbessern
Laut Fischbach gehen die Ermittlungsbehörden formal von organisiertem Betrug aus, aber nicht von Organisierter Kriminalität



Das Ausmaß des unlängst bekannt gewordenen Pflegebetrugsskandals ist noch unklar. Berichte, wonach durch den systematischen Abrechnungsbetrug ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sei, könnten derzeit nicht bestätigt werden, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) im Gesundheitsausschuss des Bundestages, wo die Abgeordneten ausführlich über das Thema berieten.

Fischbach warnte, es dürfe infolge des Skandals nicht eine ganze Branche in Verruf geraten. Eine Herabsetzung der Pflege insgesamt sei völlig ungerechtfertigt, denn die weitaus meisten Pflegedienste arbeiteten redlich und auf einem guten Niveau. In der ambulanten Pflege würden immense Anstrengungen unternommen, um die Patienten zu versorgen. Um die Branche zu schützen, dürfe jedoch Kriminalität auf gar keinen Fall geduldet werden.

Die Staatssekretärin bestätigte, dass es sich nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden um Täter aus einer "geschlossenen Sprachgruppe" handelt. Die Rede ist von mutmaßlichen Betrügern aus dem russischen Sprachraum, die unter anderem schwerpunktmäßig in Berlin aktiv waren und mit unterschiedlichen Methoden falsch abgerechnet haben. Laut Fischbach gehen die Ermittlungsbehörden formal von organisiertem Betrug aus, aber nicht von Organisierter Kriminalität.

Es werde nun daran gearbeitet, die Prüfverfahren und Kontrollen zu verbessern, sagte Fischbach. Vorschläge dazu würden in Kürze vorgestellt. Erwogen werden auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Gesundheit und Pflege, um möglichen Betrugsfällen rasch auf die Spur zu kommen.

In Verdachtsfällen sei auch der Datenabgleich enorm wichtig, sagte Fischbach. Zudem sollten die Zulassungsvoraussetzungen für die ambulante Intensivpflege überprüft werden. Unangemeldete Kontrollen in Pflegediensten seien jetzt schon möglich. Rechtlich schwierig seien jedoch Kontrollen in privaten Wohnungen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Herstellung der Öffentlichkeit

    Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".

  • Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig

    Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.

  • EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt

    Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.

  • Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe

    Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

  • Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle

    Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen