Öffentliches Lobbyregister online


Lobbyregister soll zu mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik beitragen
Interessenvertreter müssen eine Vielzahl von Informationen öffentlich machen



Am 1. Januar 2022 trat das am 25. März 2021 beschlossene Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) in Kraft. Das Lobbyregister wird beim Deutschen Bundestag geführt und ist seit dem 1. Januar 2022 unter www.bundestag.de/lobbyregister öffentlich zugänglich.

Es soll zu mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik beitragen. Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, wird erstmals eine weitgehende strukturelle Transparenz von Interessenvertretung auf Bundesebene gewährleistet.

Die Registereinträge der Interessenvertreter sind jederzeit öffentlich einsehbar. Sie können nach vielen Kriterien durchsucht und auch maschinenlesbar heruntergeladen werden. Grafisch aufbereitete Statistiken fassen die im Lobbyregister enthaltenen Informationen für Nutzerinnen und Nutzer zusammen.

Interessenvertreter müssen eine Vielzahl von Informationen öffentlich machen, vor allem zu ihrer Person oder Organisation, über ihre Tätigkeit und Interessengebiete, Auftraggeber sowie zu dem personellen und finanziellen Aufwand, mit dem Interessen gegenüber Bundestag und Bundesregierung wahrgenommen werden.

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter haben aufgrund einer Übergangsvorschrift zwei Monate Zeit, um sich zu registrieren. Ein ausführliches Handbuch, das auf der Internetseite heruntergeladen werden kann, unterstützt den Registrierungsprozess.

Wer sich trotz bestehender Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Interessenvertreter akzeptieren bei der Registrierung im Lobbyregister zudem einen Verhaltenskodex, der sie auf die Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität verpflichtet und Regeln für die Kontaktaufnahme zu Mitgliedern von Bundestag und Bundesregierung formuliert. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Lobbyregister veröffentlicht.

Gemeinsam schaffen das Lobbyregistergesetz und der Verhaltenskodex einen neuen Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Weitere Informationen zu den Regelungen des Lobbyregistergesetzes und des Verhaltenskodex sowie zum Registrierungsprozess gibt es online unter www.bundestag.de/lobbyregister. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.12.21
Newsletterlauf: 22.03.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen