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Telemediengesetz reformbedürftig


Antrag: Grüne wollen Verbraucherschutz im Telemediengesetz verbessern – Datenschutz weise Mängel auf - Für zugesandte Werbemails will die Fraktion eine eingängige Kennzeichnung in der Betreffzeile vorschreiben
Definition fehlt: Es herrsche weiterhin Unklarheit darüber, welche Dienste dem Rundfunk und welche den Telemedien zuzuordnen sind


(21.09.07) - Die Grünen sind unzufrieden mit dem Telemediengesetz, das der Bundestag im vergangenen Januar beschlossen hatte. Wie es in einem Antrag (16/6394) heißt, weise das Gesetz erhebliche Defizite auf. Es enthalte praxisferne und fragwürdige Regelungen, die die vorhandenen Rechtsunsicherheiten nicht beheben würden.

So habe es die Regierung versäumt, eine Definition des Begriffs "Telemedien" in das Gesetz aufzunehmen. Es herrsche weiterhin Unklarheit darüber, welche Dienste dem Rundfunk und welche den Telemedien zuzuordnen sind. Ebenso werde bei der Unterscheidung zwischen Telemedien und Rundfunk die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ignoriert, die zwischen den linearen und non-linearen audiovisuellen Diensten unterscheide. Darüber hinaus seien die Regelungen zur Vermeidung von Spam-Mails ungenügend.

Auch der Datenschutz weise Mängel auf. Die Fraktion fordert die Regierung auf, einen novellierten Gesetzentwurf vorzulegen, der die Mängel abstellt. Verlangt wird eine Definition der "Telemedien". Das Zusenden von kommerzieller Werbung, die der Empfänger nicht ausdrücklich verlangt hat, müsse als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für zugesandte Werbemails will die Fraktion eine eingängige Kennzeichnung in der Betreffzeile vorschreiben. Ordnungswidrigkeiten sollten von der Bundesnetzagentur verfolgt werden.

Die Abgeordneten plädieren zudem dafür, die Koppelung einer Nutzung von Diensten und die Preisgabe persönlicher Daten sowie die Zustimmung zur Zusendung von Werbemails uneingeschränkt zu verbieten. Verbraucher müssten Online-Dienste nutzen dürfen, ohne persönliche Daten preiszugeben und Spam-Mails zuzustimmen. Die Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informelle Selbstbestimmung durch die Weitergabe von Bestandsdaten an die Sicherheitsbehörden seien einzuschränken, heißt es weiter.

Klargestellt werden müsse ferner, dass den Betroffenen ein Anspruch auf Auskunft bei unverlangt zugesendeter Werbung zusteht. Internet-Suchmaschinen-Anbieter sollten keine proaktiven Überwachungspflichten im Hinblick auf die veröffentlichten Inhalte haben. Eine Unterlassungs- oder Beseitigungspflicht sollte es erst dann geben, wenn der Anbieter von einer Rechtsverletzung aufgrund der veröffentlichten Inhalte erfährt. Auch Meinungsforen im Internet sollten von in die Zukunft gerichteten Überwachungspflichten ausgeschlossen werden, betonen die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)


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