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Rechtliche Umsetzung der Gleichbehandlung


Reform des AGG: Schutzlücken schließen und den Rechtsschutz verbessern
Ergänzung um ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf bundesstaatliches Handeln



Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung. Dennoch müsse das Gesetz reformiert werden, wie der 13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration mit dem Titel "Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen" betont. Der Bericht liegt nun als Unterrichtung (20/5670) vor.

Ziel der Reform des AGG sei es, Schutzlücken zu schließen, und den Rechtsschutz zu verbessern. "Damit dies gelingt, muss eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des AGG, das bisher auf das Zivil- und Arbeitsrecht beschränkt ist, auf weitere Rechtsgebiete erwogen werden. Eine langjährige Forderung ist die Ergänzung um ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf bundesstaatliches Handeln."

Daher sollten aus Sicht der Beauftragten bestehende Lücken beim Diskriminierungsschutz - zumindest gegenüber Bundesstellen - ähnlich wie in den durch das AGG bereits geschützten Lebensbereichen geregelt werden, wie es in dem Bericht weiter heißt. Damit würden auch die noch nicht vollständig umgesetzten europäischen Richtlinien umgesetzt. In anderen Bereichen, in denen der Bund keine Zuständigkeit hat, wie zum Beispiel im Bereich der schulischen Bildung, könne der Diskriminierungsschutz nur durch Ländergesetze gewährt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 23.05.23


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