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Elemente der neuen Personalstrategie


Vielfalt und Inklusion: Europäische Kommission will Mindestanteil von 40 Prozent Frauen in Führungspositionen bis 2019
Ein Arbeitsplatz mit echter Chancengleichheit: mindestens 40 Prozent Frauen in Führungspositionen



Mehr Inklusion und Vielfalt und einen Mindestanteil von 40 Prozent Frauen in den internen Führungspositionen sind die zwei zentralen Elemente der neuen Personalstrategie der Kommission. Dazu hat die Kommission eine Reihe konkreter Maßnahmen ergriffen. "Wir möchten, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung und Akzeptanz erfahren, und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderungen", so EU-Kommissar Günther Oettinger.

"Wir möchten, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung und Akzeptanz erfahren, und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderungen. Wenn wir uns die Vielfalt zunutze machen, können wir innovativer werden und bessere Ergebnisse für unsere Bürgerinnen und Bürger erzielen."

Ziel ist es, ein besseres Arbeitsumfeld für alle zu schaffen, so auch für Frauen, Bedienstete mit Behinderungen, lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Bedienstete (LGBTI) sowie ältere Bedienstete. Durch konkrete Maßnahmen soll das Potenzial aller Bediensteten der Kommission bestmöglich ausgeschöpft werden.

Neben der Strategie für Vielfalt und Inklusion hat die Kommission zudem eine Reihe konkreter Maßnahmen ergriffen, um den Frauenanteil in den Führungsetagen der Kommission bis zum 1. November 2019 auf 40 Prozent anzuheben: Für alle Dienste der Kommission wurden individuelle Ziele für die erstmalige Ernennung eines Bediensteten zum Referatsleiter bzw. zur Referatsleiterin festgelegt. Dienste, die hinter ihre Ziele zurückfallen, können aufgefordert werden, geeignete weibliche Kandidaten zu finden, bevor sie eine Stelle besetzen.

Die Maßnahmen sind als Ergänzung zu den bereits bestehenden Maßnahmen zu verstehen, etwa den Bestrebungen der Kommission, weibliche Talente zu erkennen, aufzubauen und zu fördern sowie gezielte Fortbildungen oder Mentoring-Programme anzubieten.

Ein besserer Arbeitsplatz für alle: die Strategie für Vielfalt und Inklusion der Kommission

Bei der Strategie für Vielfalt und Inklusion stehen vier Zielgruppen im Vordergrund: Frauen, Bedienstete mit Behinderungen, LGBTI-Bedienstete und ältere Bedienstete.

Die Strategie enthält sowohl bereichsübergreifende als auch spezifische Maßnahmen, die den Anliegen der einzelnen Zielgruppen Rechnung tragen. Dazu zählen u. a.:

>> gezielte Management-Programme und die Förderung bestehender und neuer Netzwerke für Frauen,

>> die Einbindung von Bediensteten mit Behinderungen in die Planung von Zugangs- und Mobilitätsvorrichtungen in den Kommissionsgebäuden,

>> LGBTI-Sensibilisierungskampagnen und auf diese Zielgruppe ausgerichtete Fortbildungen für Führungskräfte und Mitarbeiter, um insbesondere einer etwaigen unbewussten Voreingenommenheit entgegenzuwirken,

>> Verfahren zur Beobachtung, ob ältere Bedienstete bei der Bewerbung um eine neue Stelle benachteiligt werden.

Im Rahmen der Strategie werden die vorgeschlagenen Maßnahmen dokumentiert, überwacht und nachjustiert. Der erste Bericht über Vielfalt und Inklusion erscheint im Frühjahr 2018.

Hintergrund
Die Strategie für Vielfalt und Inklusion ist Teil der kontinuierlichen Bestrebungen der Kommission, das Potenzial ihrer Bediensteten bestmöglich auszuschöpfen.

Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen auch Zusagen der Juncker-Kommission gegenüber ihren Bediensteten umgesetzt werden. Sie sind eine Reaktion auf Präsident Junckers Mandatsschreiben an Kommissar Oettinger, in dem der Kommissar aufgefordert wurde, eine Strategie der Vielfalt für das Personal und die Verwaltungspolitik der Kommission zu entwickeln und das gemeinsame Ziel eines Frauenanteils von 40 Prozent in den Führungsetagen der Kommission zu erreichen.

Im vergangenen Jahr hat die Kommission eine Talentmanagement-Strategie angenommen, bei der der Schwerpunkt auf der Förderung von Mobilität auf der mittleren Führungsebene lag.

Organisationen mit gelebter Vielfalt in der Belegschaft und einer inklusiven Haltung gegenüber allen Mitarbeitern erzielen generell bessere Ergebnisse, sind innovativer und können bessere Entscheidungen treffen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.07.17
Home & Newsletterlauf: 05.09.17



Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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