Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vergabe öffentlicher Aufträge


Europäische Kommission ergreift Maßnahmen zur Öffnung internationaler Beschaffungsmärkte
Neues Instrument soll Diskriminierung von EU-Unternehmen auf den Märkten für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Drittländern verhindern

(08.03.16) - Die Europäische Kommission hat einen überarbeiteten Vorschlag für ein Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen vorgelegt, mit dem der offene Zugang zu Märkten für die Vergabe öffentlicher Aufträge weltweit gefördert werden soll. Während es sich bei der EU um eine offene Volkswirtschaft handelt, wenden viele ihrer wichtigsten Handelspartner restriktive Praktiken an, die EU-Unternehmen diskriminieren. Geschlossene Beschaffungsmärkte schwächen den Wettbewerb und die Transparenz, steigern die Kosten für öffentliche Güter und Dienstleistungen für den Steuerzahler und erhöhen außerdem das Korruptionsrisiko. Die Öffnung von Märkten außerhalb der EU für europäische Unternehmen würde zu Einsparungen bei öffentlichen Mitteln führen und damit eine Win-Win-Situation für die Beschäftigung und das Wachstum in der EU und für das Land, das die Aufträge vergibt, schaffen.

Cecilia Malmström, die für Handel zuständige EU-Kommissarin, erklärte: "Ich bin der festen Überzeugung, dass ein offenes internationales Handelssystem auch das öffentliche Beschaffungswesen umfassen muss. Die Öffnung der Märkte ist gut für die Unternehmen und gut für die Verbraucher. Sie führt dazu, dass die Gelder der Steuerzahler wirksamer verwendet werden. Darüber hinaus trägt sie zur Bekämpfung der Korruption bei. Mit diesem neuen Vorschlag können wir zeigen, dass wir fest entschlossen sind, die Märkte für die Vergabe öffentlicher Aufträge weltweit zu öffnen."

Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU zuständige EU-Kommissarin, sagte hierzu: "Die Vergabe öffentlicher Aufträge auf der ganzen Welt ist ein riesiger Markt. Wir möchten erreichen, dass EU-Unternehmen in der Lage sind, an diesem Markt außerhalb der EU teilzuhaben, genauso, wie Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern von unserem Markt profitieren können. Was wir heute in die Wege leiten, wird unseren Unternehmen Türen öffnen und es ihnen ermöglichen, unter gleichen Voraussetzungen zu konkurrieren."

Mit dem neuen Instrument könnte die Kommission in Fällen von angeblicher Diskriminierung von EU-Unternehmen auf Märkten für die Vergabe öffentlicher Aufträge eine öffentliche Untersuchung einleiten. Sollte bei einer solchen Untersuchung herauskommen, dass EU-Waren, -Dienstleistungen und/oder -Lieferanten diskriminierenden Beschränkungen unterliegen, so wird die Kommission das betroffene Land zu Konsultationen über die Öffnung seines Beschaffungsmarktes einladen.

Diese Konsultationen können auch in Form von Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen stattfinden. Als letzte Möglichkeit kann die Kommission nach Anhörung der EU-Mitgliedstaaten das neue Instrument anwenden. Das bedeutet, dass Angebote für Waren und Dienstleistungen aus dem betroffenen Land im Vergleich zu anderen Angeboten so gesehen würden, als wäre ihr Preis höher, als dies tatsächlich der Fall ist, wodurch wiederum die Waren und Dienstleistungen aus europäischen und anderen nicht betroffenen Ländern einen Wettbewerbsvorteil hätten. Um dies zu vermeiden, müssen Drittländer lediglich diese diskriminierenden Praktiken einstellen.

Die bestehenden Verpflichtungen der EU – auch im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und bilateraler Handelsabkommen – bleiben von dieser Maßnahme unberührt. Die öffentlichen Beschaffungsmärkte der EU stehen ausländischen Anbietern offen und werden immer transparenter: Die Datenbank "Tenders Electronic Daily (TED)" der Kommission, die zu vergebende öffentliche Aufträge in der EU enthält, verfügt nun auch über ein kostenloses Übersetzungstool, wodurch das Sprachproblem hinfällig wird.

Ferner verhandelt die Kommission derzeit mit einigen der wichtigsten Handelspartner der EU über die Marktöffnung (im Rahmen von Freihandelsabkommen oder der Welthandelsorganisation), und diese Verhandlungen dürften zu wesentlichen Marktöffnungen führen, was die Nutzung des neuen Instruments im Zusammenhang mit diesen Ländern in Zukunft überflüssig machen würde.

Darüber hinaus enthält der Vorschlag weitere Elemente zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit bei der Erreichung seiner Ziele, und es wird garantiert, dass er nicht zur Abschottung oder Schließung der Beschaffungsmärkte der EU benutzt werden kann. Im Einzelnen gilt:

>> Um negative Auswirkungen auf die Entwicklung zu vermeiden, wird das vorgeschlagene Instrument nicht auf Lieferanten aus den am wenigsten entwickelten Ländern oder den am stärksten gefährdeten Entwicklungsländern angewandt
>> Es gilt nicht für Gebote von kleinen und mittleren Unternehmen der EU, um deren Beteiligung am EU-Beschaffungsmarkt zu erleichtern
>> Die Anwendung wird beschränkt auf Aufträge über einem bestimmten Schwellenwert
>> Der mögliche Handlungsspielraum richtet sich nach dem, was für erforderlich gehalten wird: Die Anwendung kann auf bestimmte Lieferanten aus dem betroffenen Drittland und seine Umsetzung auf eine bestimmte Gruppe öffentlicher Auftraggeber in jedem EU-Mitgliedstaat beschränkt werden.

Hintergrund
EU-Unternehmen werden häufig diskriminiert, wenn sie öffentlichen Stellen in anderen Ländern ihre Waren und Dienstleistungen anbieten. Solche Beschränkungen betreffen wettbewerbsorientierte EU-Branchen wie Bau, öffentlicher Verkehr, Medizinprodukte, Stromerzeugung und Arzneimittel. Weltweit ist insgesamt nur ein Viertel der Beschaffungsmärkte für den internationalen Wettbewerb geöffnet.

Die Handelsstrategie der Kommission von 2015 hebt den Bedarf an einer wirksamen Politik hervor, die die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigt, und weist darauf hin, dass auch beim Zugang zu den Märkten für die Vergabe öffentlicher Aufträge gleiche Bedingungen gewährleistet werden müssen. In der Strategie wird ferner zu mehr Anstrengungen bei der Korruptionsbekämpfung aufgerufen. Korruption ist ein weltweites Problem, das im öffentlichen Beschaffungswesen von besonderer Bedeutung ist.

Die Bemühungen der EU um Überwindung der bestehenden Handelshemmnisse erfüllen einen doppelten Zweck: Zum einen nimmt die EU umfassende Kapitel zum Beschaffungswesen in die Freihandelsabkommen auf, die sie bilateral mit ihren Partnern schließt. Darüber hinaus verhandelt sie mit Ländern, die dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO (GPA) beitreten wollen – etwa China und Australien –, wodurch erreicht werden soll, dass mehr Länder dem Übereinkommen beitreten und es letztendlich für alle WTO-Mitglieder gilt.

Die Kommission legte im März 2012 ihren ersten Vorschlag zur Schaffung von Anreizen für EU-Handelspartner vor, damit diese ihre Märkte für die Vergabe öffentlicher Aufträge weiter öffnen. Der heutige Vorschlag enthält Verbesserungen der ursprünglichen Maßnahme der Kommission, denn er ermöglicht es der EU, verhältnismäßige und gezieltere Maßnahmen zu ergreifen – was ihre Verhandlungsposition stärkt, ohne die EU-Märkte zu schließen oder die öffentlichen Auftraggeber erheblich zu belasten. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen

    Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.

  • Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste

    Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.

  • Auf einem Markt mit großer Markentreue

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.

  • Terroristen missbrauchen das Internet

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.

  • Geoblocking-Verordnung einhalten

    Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen