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In Einklang mit EU-Beihilfevorschriften?


Staatliche Beihilfen: Kommission prüft Deutschlands regionale Investitionsbeihilfe zugunsten von Linamar Powertrain
Die Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses und einer Investitionszulage gewährt werden soll, würde sich auf insgesamt 26,65 Mio. EUR belaufen


(23.11.11) - Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eröffnet, um zu prüfen, ob die regionale Investitionsbeihilfe, die Deutschland der kanadischen Linamar-Gruppe für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Crimmitschau (Sachsen) gewähren möchte, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens bietet Dritten Gelegenheit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen, lässt aber keine Schlüsse auf den Ausgang des Verfahrens zu.

Die Investition in die Produktion von Motoren- und Getriebeteilen für Kraftfahrzeuge soll in einem Fördergebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union getätigt werden. Nach dieser Bestimmung sind in Gebieten, in denen der Lebensstandard außergewöhnlich niedrig ist oder erhebliche Unterbeschäftigung herrscht, Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung zulässig. Die Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses und einer Investitionszulage gewährt werden soll, würde sich auf insgesamt 26,65 Mio. EUR belaufen.

Da die mit dem Investitionsvorhaben geschaffenen Kapazitäten bestimmte Schwellenwerte der Leitlinien für Regionalbeihilfen für die Jahre 2007-2013 überschreiten würden, muss die Kommission eine eingehende Prüfung einleiten. Nach Auffassung der Kommission ist das Risiko, dass Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben den Wettbewerb verzerren, besonders hoch, wenn der Begünstigte einen Marktanteil von über 25 Prozent hat bzw. die durch das Vorhaben geschaffenen Produktionskapazitäten mehr als 5 Prozent des Marktes ausmachen (wenn die Jahreszuwachsrate des sachlich relevanten Marktes unter der Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts im EWR liegt).

Die Kommission wird insbesondere prüfen müssen, ob und in welchem Umfang die Beihilfe als Anreiz dafür erforderlich ist, dass Linamar die Investition in Crimmitschau durchführt, und ob die Vorteile der Beihilfemaßnahme die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen überwiegen. Diese Prüfung wird auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission über die eingehende Prüfung staatlicher Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zur Förderung großer Investitionsvorhaben vorgenommen.

Hintergrund
Die Kommission hat in den vergangenen Jahren eine Reihe anderer förmlicher Verfahren zur Prüfung regionaler Investitionsbeihilfen im Kfz-Sektor eröffnet, in denen bislang noch kein abschließender Beschluss gefasst worden ist. Diese betreffen beispielsweise Fiat Powertrain in Polen, BMW und Volkswagen in Deutschland und Audi in Ungarn.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.33152 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Euroäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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