Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Nahe an der Beherrschungsschwelle


Marktmachtbericht des Bundeskartellamtes: Derzeit keine Marktbeherrschung bei der Stromerzeugung – Atom- und Kohleausstieg könnten dies ändern
Die aktuellen Marktdaten zeigen zudem, dass die Stromnachfrage in Deutschland in stärkerem Maße als in der Vergangenheit durch Netto-Importe aus dem Ausland gedeckt wurde



Das Bundeskartellamt hat zum ersten Mal einen Marktmachtbericht – Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie – vorgelegt. Der Bericht konzentriert sich auf den Markt für die Erzeugung und den erstmaligen Absatz von Strom.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "RWE ist derzeit zwar nicht marktbeherrschend, steht aber vergleichsweise nahe an der Beherrschungsschwelle. Dies bestätigen unsere aktuellen Analysen für das Jahr 2019. Das Unternehmen war erneut in einer erheblichen Anzahl von Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar. Bereits eine relativ geringfügige weitere Verknappung der Angebotskapazitäten im Zuge des Atom- und Kohleausstiegs könnte dazu führen, dass RWE die Schwelle zur Marktbeherrschung überschreitet. Unsere Analysen beruhen auf einer aktuellen Datenbasis unter Einbeziehung des dritten Quartals 2019. Der Marktmachtbericht stellt damit allen Marktteilnehmern sehr zeitnah die notwendigen Informationen zur Verfügung, damit diese ihre Marktstellung besser beurteilen können."

Das Bundeskartellamt hat seine Analysen wie bereits im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens RWE/E.ON auf umfangreiche Daten zum konkreten Einsatz sämtlicher Kraftwerke in Deutschland gestützt. Die Methoden der Marktmachtanalyse werden in dem Bericht ausführlich dargelegt. Andere Stromerzeugungsunternehmen als RWE sind demnach derzeit sehr weit von einer marktbeherrschenden Stellung entfernt.

Der Bericht analysiert die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutsch-luxemburgischen Stromerstabsatzmarkt vom 1. Okober 2018 bis einschließlich 30. September 2019. Da Österreich anders als früher, wie andere Anrainerstaaten, häufig spürbare Preisdifferenzen zu Deutschland aufweist, wurde es nicht mehr in den räumlich relevanten Markt einbezogen.

Die aktuellen Marktdaten zeigen zudem, dass die Stromnachfrage in Deutschland in stärkerem Maße als in der Vergangenheit durch Netto-Importe aus dem Ausland gedeckt wurde.

Das Instrument des Marktmachtberichts wurde mit dem Strommarktgesetz geschaffen, mit dem sich der Gesetzgeber im Jahre 2016 gegen einen Kapazitätsmarkt und für eine Stärkung der Marktmechanismen im Strombereich entschieden hat. Der Marktmachtbericht war bisher Bestandteil des von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur jährlich veröffentlichten Monitoringberichts. Der Bericht soll den Marktakteuren mehr Rechtssicherheit über ihre Marktposition verschaffen und er ergänzt damit den Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich der Stromerzeugung und des Stromgroßhandels, den das Bundeskartellamt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur vor Kurzem veröffentlicht hat. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 12.03.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Starke Marktstellung hätte sich verstärkt

    Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.

  • Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne

    Das Bundeskartellamt hat am 23. Dezember 2022 Alphabet Inc., Mountain View, USA, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB) einschlägig sind und Google deshalb ihre Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.

  • Hohe Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wienerberger AG, Wien, Österreich, sämtliche Anteile an der Terreal Holding S.A.S, Suresnes, Frankreich, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Zusammenschlussvorhaben werden künftig die bekannten Dachziegel-Marken "Creaton" und "Koramic" von ein und demselben Unternehmen angeboten."

  • Verstoß gegen das Missbrauchsverbot

    Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal".

  • Handelsmarktplatz im Bereich des E-Commerce

    Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen