Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen
Entsorgung von Gewerbeabfällen: Remondis darf die Cortek-Gruppe übernehmen
Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer
(17.12.15) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Cortek-Gruppe durch die Remondis GmbH & Co. KG, Kloster Lehnin, im Hauptprüfverfahren freigegeben. Zur Cortek-Gruppe gehören die Cortek Gesellschaft für Recycling und Entsorgungsleistungen mbH, Weißenfels, die Umtech Entsorgungsgesellschaft mbH, Zeitz, und die Zentrum für Wertstoffverarbeitung Mitteldeutschland GmbH, Schkopau. Die erworbenen Gesellschaften bieten vor allem die Entsorgung von Gewerbeabfällen im südlichen Teil von Sachsen-Anhalt sowie in den angrenzenden Gebieten Thüringens und Sachsens an.
Mit der Übernahme erweitert der Remondis-Konzern sein Standortnetz im Süden der neuen Bundesländer. Remondis ist das größte Entsorgungsunternehmen in Deutschland. In der hier relevanten Region ist das Unternehmen darüber hinaus Marktführer bei der Erfassung von Haushaltsabfällen. Durch den Erwerb der Cortek-Gruppe wird Remondis dort auch zum Marktführer bei Gewerbeabfällen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Trotz der starken Marktposition von Remondis war das Vorhaben letztlich freizugeben. Die in der Region tätigen Wettbewerber haben ebenfalls gut ausgestattete Standortnetze, beteiligen sich neben Remondis aktiv an Ausschreibungen für die Erfassung von Haushaltsabfällen und Verpackungsabfällen und erzeugen so Wettbewerbsdruck. Allerdings erfolgt die Erfassung von Haushaltsabfällen in vielen Kommunen der Region durch ausschreibungsfrei beauftragte kommunale Betriebe. Der Wettbewerb könnte vor allem dadurch noch belebt werden, dass mehr Kommunen Ausschreibungsverfahren durchführen."
Das Bundeskartellamt hat untersucht, inwieweit der Erwerb der Cortek-Gruppe den Remondis-Konzern als Bieter bei Ausschreibungen durch Kommunen und duale Systeme für die Erfassung von Haushaltsabfällen stärken kann, obwohl die Cortek-Gruppe in diesem Entsorgungsbereich bisher keine Aufträge hält. Solche marktübergreifenden Effekte werden auch Gegenstand einer derzeit vorbereiteten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts sein, die sich unter anderem mit den Gründen und Voraussetzungen der Wettbewerbsintensität bei Ausschreibungen für Entsorgungsleistungen befassen wird. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.