Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Gemeinsamer Betrieb von LNG-Terminals


LNG-Terminals – Keine wettbewerblichen Bedenken gegen geplante Zusammenarbeit von Uniper, RWE und EnBW/VNG
Wichtig, dass das vorgesehene Betreibermodell zunächst bis zum 31. März 2024 befristet ist



Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen die derzeitige Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den bedeutenden deutschen Gasimporteuren und -großhändlern Uniper, RWE und EnBW/VNG beim Aufbau und Betrieb der geplanten schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch die schnelle Inbetriebnahme der LNG-Terminals können relativ kurzfristig dringend benötigte und preissenkend wirkende Importkapazitäten für Gas geschaffen werden. Die damit verbundenen Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher überwiegen etwaige wettbewerbliche Nachteile. In normalen Zeiten wären eine Kooperation zwischen diesen drei sehr bedeutenden Gasimporteuren und -großhändlern und vor allem die exklusive Nutzung der Importkapazitäten an den Terminals möglicherweise kritischer zu bewerten. Wichtig war für uns auch, dass das vorgesehene Betreibermodell zunächst bis zum 31. März 2024 befristet ist."

Im August 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit den Gasgroßhändlern Uniper, RWE und EnBW/VNG eine Vereinbarung zum Aufbau und Betrieb der geplanten schwimmenden LNG-Terminals (sog. Floating Storage and Regasification Units, "FSRU-Terminals") in Brunsbüttel und Wilhelmshaven unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass die beiden Terminals von Uniper und RWE betrieben werden.

Die Belieferung der beiden Terminals mit Flüssiggas erfolgt anhand fest vereinbarter Lieferquoten durch Uniper, RWE und EnBW bzw. dessen Tochterunternehmen VNG. Beide Terminals sollen bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 in Betrieb gehen. Die beteiligten Unternehmen verpflichten sich dabei, die zwischen ihnen festgelegten Lieferslots bis zum 31. März 2024 voll auszulasten. Die beteiligten Unternehmen werden zudem das Flüssiggas weiterhin unabhängig voneinander am Weltmarkt beschaffen. Auch die Vermarktung des gewonnenen Erdgases erfolgt getrennt voneinander.

Der gemeinsame Betrieb von LNG-Terminals, insbes. aber deren exklusive Nutzung durch Uniper, RWE und EnBW/VNG und damit der zunächst fehlende Zugang anderer Gasimporteure und -großhändler zu diesen Terminals, beschränkt zwar tendenziell den Wettbewerb. Diesen potentiell negativen Wirkungen stehen jedoch aktuell offenkundige und gewichtige Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber. Durch die schnelle Inbetriebnahme können kurzfristig dringend benötigte und preissenkend wirkende Importkapazitäten für Gas geschaffen werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung eines tragfähigen Zugangsmodells für weitere Gasimporteure eine gewisse Vorlaufzeit beanspruchen würde. Mit einem komplexen Zugangsmodell auch für weitere Anbieter könnte ferner zumindest kurzfristig möglicherweise nicht die dringend benötigte maximale Auslastung der Terminals sichergestellt werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 22.09.22
Newsletterlauf: 03.11.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen