Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Erhebliche Preisunterschiede an der Tankstelle


Bundeskartellamt veröffentlicht Jahresbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des Bundeskartellamtes beobachtet fortlaufend den Handel mit Kraftstoffen und gibt die von ihr bundesweit erhobenen Kraftstoffpreise von den mehr als 14.750 Tankstellen in Deutschland an zugelassene Verbraucher-Informationsdienste weiter



Das Bundeskartellamt hat den Jahresbericht 2019 zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Kraftstoff-Preise variieren deutlich zwischen verschiedenen Tankstellen und sie ändern sich im Tagesverlauf häufig und deutlich. Innerhalb einer Stadt oder Region kann das durchaus bis zu 20 Cent pro Liter am Tag ausmachen. Es macht sich also wirklich bezahlt, sich zu informieren und ganz gezielt bei den günstigen Tankstellen zu bestimmten Tageszeiten zu tanken. Am niedrigsten sind die Preise meist am Abend zwischen 18 und 22 Uhr. Auch für gewerbliche Kunden, selbst wenn sie mit einer Flottenkarte ausgestattet sind, kann sich der Preisvergleich lohnen. Am Beispiel einer Spedition mit fünf 40 Tonnern haben wir ein Einsparpotential von über 12.000 Euro im Jahr berechnet."

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des Bundeskartellamtes beobachtet fortlaufend den Handel mit Kraftstoffen und gibt die von ihr bundesweit erhobenen Kraftstoffpreise von den mehr als 14.750 Tankstellen in Deutschland an zugelassene Verbraucher-Informationsdienste weiter. Die Informationen können die Autofahrer dann bei einer Vielzahl von Anbietern online und über Handy-Apps abrufen. Gegenstand des vorliegenden Jahresberichtes sind in erster Linie die Beobachtungen, die für das Jahr 2019 gemacht werden konnten. Aus aktuellem Anlass befasst sich der Bericht auch mit den besonderen Entwicklungen der vergangenen Monate.

Dazu Andreas Mundt: "Neben anderen Faktoren haben auch die Auswirkungen der Corona-Krise seit Anfang 2020 zu einem deutlichen Verfall der Rohölpreise geführt. Mit gewissen Abweichungen sind im Zuge dieser Entwicklung die Tankstellenpreise ebenfalls gefallen. Mitte April war der Abstand zwischen dem Rohölpreis und den Tankstellenpreisen wieder fast auf dem Niveau von Anfang 2020."

Ergebnisse des Jahresberichts:

>> An ein und derselben Tankstelle gibt es im Schnitt Preisunterschiede von ca. 10 Cent/Liter am Tag. Vergleicht man die Tankstellen in einer Stadt, gibt es im Schnitt sogar Preisunterschiede von bis zu ca. 20 Cent/Liter am Tag.

>> Zwischen Stadt und Land sind die Preisunterschiede im Durchschnitt eher gering. An Autohöfen sind die Preise im Vergleich häufig etwas teurer (+2-4 Cent/Liter). Wer an einer Autobahntankstelle tankt, muss mit ganz erheblich höheren Preisen rechnen (+20-25 Cent/Liter).

>> Die Kraftstoffpreise sind weiterhin meist morgens (ca. 5 bis 8 Uhr) am höchsten und abends (ca. 18 bis 22 Uhr) am niedrigsten. Dazwischen schwanken die Preise im Schnitt durchaus erheblich. Gerade teurere Anbieter heben die Preise auch während der Niedrigpreisphase am Abend ab ca. 19 Uhr noch einmal an. Zur Nacht hin werden die Preise dann bei einem Großteil der Tankstellen, die noch geöffnet haben, wieder deutlich angehoben und bleiben nachts auch so hoch.

>> Die relative Preisposition der verschiedenen Tankstellen zueinander ist recht stabil. "Günstige" Tankstellen blieben meist relativ günstig. "Teure" Tankstellen blieben meist relativ teuer.

>> Zwischen den verschiedenen Regionen in Deutschland gibt es nur vergleichsweise geringe Preisunterschiede. Abgesehen von wenigen teureren bzw. günstigeren Regionen, beträgt die Preisdifferenz im Jahresmittel nur um die 5 Cent/Liter. Im Frühjahr/Sommer 2019 waren zeitweise relativ hohe Kraftstoffpreise im Osten Deutschlands zu beobachten. In Branchenkreisen wurde von größeren Störungen auf der Seite der Versorgung über die Drushba-Pipeline aufgrund verschmutzten Rohöls berichtet.

>> Auch im Jahr 2019 waren für Ostern und Pfingsten keine auffällig erhöhten Kraftstoffpreisniveaus zu beobachten.
(Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.05.20
Newsletterlauf: 25.08.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Starke Marktstellung hätte sich verstärkt

    Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.

  • Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne

    Das Bundeskartellamt hat am 23. Dezember 2022 Alphabet Inc., Mountain View, USA, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB) einschlägig sind und Google deshalb ihre Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.

  • Hohe Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wienerberger AG, Wien, Österreich, sämtliche Anteile an der Terreal Holding S.A.S, Suresnes, Frankreich, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Zusammenschlussvorhaben werden künftig die bekannten Dachziegel-Marken "Creaton" und "Koramic" von ein und demselben Unternehmen angeboten."

  • Verstoß gegen das Missbrauchsverbot

    Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal".

  • Handelsmarktplatz im Bereich des E-Commerce

    Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen