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Unterschied zwischen DSA und NetzDG


Europas neues Regelwerk für Internet-Plattformen heißt "Digital Services Act"
Bayerns Justizminister Eisenreich fordert: Drohende Rückschritte gegenüber dem deutschen NetzDG müssen beseitigt werden"



Am 17. Februar 2024 trat der Digital Services Act (DSA), das EU-Regelwerk für Internet-Plattformen, in vollem Umfang in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte: "Hass und Hetze im Internet bedrohen unsere Demokratie wie nie zuvor. Nach einer aktuellen, repräsentativen Studie wurde fast jede zweite Person in Deutschland bereits online beleidigt, ein Viertel der Befragten mit körperlicher Gewalt konfrontiert. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Hass und Hetze. Jetzt wird es durch den DSA abgelöst, der insgesamt Fortschritte im Kampf gegen Hass und Hetze bringt. Aber: Es drohen auch Rückschritte. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich abzeichnende Schutzlücken beim Melden und Löschen strafbarer Inhalte beseitigt werden."

Um den DSA in Deutschland umzusetzen, hat der Bundesminister für Digitales und Verkehr einen Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz vorgelegt. Auf Initiative Bayerns hat die Justizministerkonferenz bereits mehrfach Nachbesserungen im Begleitgesetz angemahnt. Bis heute wurden sie nicht aufgegriffen.

Zuletzt hatte Bayern Anfang dieses Monats erfolgreich Anträge in den Bundesrat eingebracht, um Rückschritte gegenüber dem NetzDG so gut wie möglich zu verhindern. Dazu gehören zwei zentrale Forderungen:

>> Löschpflicht: Nach dem NetzDG müssen Betreiber sozialer Netzwerke ihnen gemeldete strafbare Inhalte binnen festgelegter Fristen löschen. Der DSA verzichtet auf eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung der Plattformbetreiber. Eisenreich: "Das heißt: Verstöße können – anders als nach dem NetzDG – nicht rechtssicher mit einem Bußgeld belegt werden. Das ist ein klarer Rückschritt."

>> Meldepflicht: Während das NetzDG einen ganzen Katalog konkreter meldepflichtiger Straftaten umfasst, beschränkt sich der DSA in Artikel 18 auf eine Meldepflicht für Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen. Eisenreich: "Beispielsweise Straftaten gegen die öffentliche Ordnung wie Volksverhetzung sind nicht rechtssicher erfasst. Es muss geprüft werden, ob im Digitale-Dienste-Gesetz die Meldepflicht auf weitere Straftaten ausgedehnt werden kann."

Das Digitale-Dienste-Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr verabschiedet werden. Noch in diesem Monat will sich der Bundestagsauschuss für Digitales mit dem Entwurf beschäftigen. Minister Eisenreich: "Es ist höchste Zeit, die großen Player der Plattformen stärker in die Pflicht zunehmen. Mit dem Krieg in der Ukraine und dem Terror-Angriff auf Israel haben Hass und Hetze ein Ausmaß angenommen, das der Rechtsstaat nicht hinnehmen darf." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)

eingetragen: 26.02.24
Newsletterlauf: 21.05.24

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