Risikomanagement & Schweizer Krankenversicherer


Mit dem Inkrafttreten des KVAG wurden die Krankenversicherer dazu verpflichtet, ihr Risikomanagement zu formalisieren und geeignete Maßnahmen zu implementieren, um auch ihren operationellen Risiken gerecht zu werden
Lessons Learned beim Aufbau eines entscheidungsrelevanten Führungsinstruments



Dr. Cyrill Baumann, Prof. Dr. Stefan Hunziker

Schweizer Krankenversicherer sind seit 2016 gesetzlich dazu verpflichtet, ein Risikomanagement zu implementieren. Es wird als Maßnahme verstanden, die Risiken der Zahlungsunfähigkeit einer Krankenversicherung zu minimieren und dient somit den schützenswerten Versicherteninteressen. Auf Basis einer Fallstudienanalyse der Atupri Gesundheitsversicherung wird in diesem Beitrag aufgezeigt, wie Atupri die gesetzlichen Anforderungen als Chance genutzt hat, Risikomanagement zu einem entscheidungsrelevanten, strategischen Führungsinstrument zu etablieren. Zentrale Lessons Learned, die als Praxisempfehlungen formuliert werden, runden den Beitrag ab.

Seit dem 1. Januar 2016 und mit einer Übergangszeit von zwei Jahren gilt für Schweizer Krankenversicherer das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), welches in Artikel 22 Absatz 1 vorschreibt, dass die Versicherer so organisiert sein müssen, dass sie insbesondere alle wesentlichen Risiken erfassen, begrenzen und überwachen können. Die Pflicht zur Implementierung eines Risikomanagements stellt dabei eine Maßnahme zur Reduktion des Risikos der Zahlungsunfähigkeit einer Krankenversicherung dar und dient damit den schützenswerten Versicherteninteressen. Gleichzeitig soll damit eine risikoorientierte Geschäftstätigkeit sowie ein entsprechendes Bewusstsein der Geschäftsleitung hinsichtlich der Risikopotenziale des Versicherungsunternehmens bewirkt werden. Vor dem Inkrafttreten des KVAG beschränkte sich das Risikomanagement bei Schweizer Krankenversicherer auf die Rechnungslegung sowie auf die Versicherungs-, Kredit- und Marktrisiken (KVG-Solvenztest).


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2021, Seite 114 bis 120) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG

    Mit Anfang dieses Jahres gilt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) zunächst nur für Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind oder eine Zweigniederlassung unterhalten und mehr als 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen.

  • Daten-Tools: Aufbereitung und Analyse

    Im Informationszeitalter nimmt die Bedeutung, aus Daten geschäftsrelevante Informationen und Erkenntnisse zu generieren, weiterhin stark zu. Das Risiko, sich als Unternehmen diesem Weg zu verweigern, ist enorm. Notwendiges Wissen über die eigene Wertschöpfungskette jenseits seit scheinbar Jahren geltenden Zusammenhängen, wird verpasst.

  • Immobiliensektor nicht vorbereitet

    Geldwäsche ist ein Phänomen, welches insbesondere im Finanzsektor die nötige Aufmerksamkeit erhält. Dies entspringt der Tatsache, dass jener Sektor der Wirtschaft stets in Gefahr ist, von Geldwäschern missbraucht zu werden, da hohe Transaktionen die Geldwäscher geradezu einladen, ihr inkriminiertes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf zu schleusen, wodurch die kriminelle Herkunft des Geldes verschleiert wird.

  • Verschiedene Regulierungsansätze in D-A-CH

    Neue Entwicklungen in der Wirtschaftspraxis erfordern neue Regulierungen. Auch wenn Vermögensgegenstände, die auf Kryptografie beruhen, nicht mehr ganz neu sind, hinkt die Regulierung der technologischen Entwicklung hinterher. Regulierung ist jedoch notwendig: Aufgrund der Anonymität können Kryptowerte besonders gut für illegale Handlungen wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Erpressungsgelder genutzt werden.

  • Nachhaltigkeit ist Teil der Strategie

    Nachhaltigkeit ist aktuell neben der Digitalisierung wahrscheinlich der wichtigste Megatrend in der Unternehmenspraxis. Die Entwicklung wird durch gesellschaftliche Veränderungen, aber auch regulatorische Faktoren getrieben. Dies ist nicht nur für Managementaspekte, sondern auch für Compliance relevant. Der vorliegende Beitrag diskutiert auf Basis einer empirischen Studie im Gesundheitswesen Gründe für die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsaspekten aus der Sicht von Business-to-Business-(B2B)-Einkaufsorganisationen.

  • Hinweisverarbeitung und Folgemaßnahmen

    Auch wenn das Hinweisgeberschutzgesetz noch immer nur als Entwurf vorliegt und die erste Lesung im Bundestag erst am 29. September 2022 stattgefunden hat, haben viele Unternehmen schon Hinweisgeberschutzsysteme etabliert. Einerseits bestanden diese Whistleblower-Einrichtungen schon vorher oder entstanden in Erwartung einer schnellen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 "zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (im Folgenden Whistleblowing-Richtlinie).

  • Betrugsbekämpfung auf EU-Ebene

    In seinen Schlussfolgerungen vom Juli 2020 hat der Europäische Rat die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zum Schutz des EU-Haushalts und der neuen Aufbau- und Resilienzfaszilität "NextGenerationEU" vor Betrug und Unregelmäßigkeiten betont. Dieser Aufsatz befasst sich mit dem Betrugsrisiko bei EU-Kohäsionsausgaben, mit Eindämmungs- und Prüfungsstrategien gegen Betrug und mit den Zuständigkeiten der verschiedenen EU- und nationalen Stellen, die für Prävention, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Betrugsfällen zuständig sind.

  • Macht sichert Stellung der Compliance

    Jenseits der Unternehmensleitbilder und Selbstdarstellungen der Compliance zeigt sich deren Stellenwert nicht im unternehmerischen Alltag, sondern im Ausnahmezustand. Ist beim wichtigen Auftrag nicht ein wenig Flexibilität seitens der Compliance wünschenswert? Muss man beim erfolgreichsten Vertriebler so genau hinsehen?

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    Die Vorstellungen von Unternehmensverantwortung und insbesondere ihre Reichweite haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark verändert. Unternehmen werden für eine Vielzahl an Themen in die Verantwortung genommen, von klassisch rechtlichen Themen wie der Sicherstellung von Legal Compliance über Datenschutz und IT-Security, von der Arbeits- und Produktsicherheit bis hin zur Einhaltung von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt, die vor allem in den letzten Jahren noch mehr in den Fokus getreten sind.

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    In der ZRFC-Ausgabe 3/2022 wurden die Herausforderungen für Unternehmensgruppen bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, (Whistleblowing-Richtlinie) dargestellt. Gegenstand war auch der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) vom 13. April 2022, der in der vorgelegten Fassung die Notwendigkeit von zentralen Hinweisgebersystemen in Konzerngesellschaften erkannte und bestätigte.

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