Licht und Schatten beim Privacy Shield
Der Bericht des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur dritten jährlichen Überprüfung ("Joint Review") des EU-US-Datenschutzabkommens Privacy Shield begrüßt positive Entwicklungen
Gleichwohl gibt es immer noch wesentliche Kritikpunkte
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, bewertet die Entwicklungen differenziert: "Das wichtige Aufsichtsgremium das Privacy and Civil Liberties Oversight Board ist wieder voll besetzt. Eine neue Ombudsperson ist benannt. Das sind erste wichtige Schritte zu einer besseren Aufsicht über die Sicherheitsbehörden in den USA und damit auch zum Schutz von europäischen Bürgerinnen und Bürgern, weitere müssen folgen. Zudem fehlt es weiterhin an Nachprüfungen, ob die nach dem Privacy Shield zertifizierten US-Unternehmen dessen Vorgaben tatsächlich befolgen."
Der Joint Review, der im September 2019 mit Beteiligung eines Mitarbeiters des BfDI in Washington stattgefunden hat, stand unter dem Eindruck der mündlichen Verhandlungen in dem sog. "Schrems II"-Verfahren vor dem EuGH. In diesem Verfahren, in dem wesentliche Aussagen zu den Voraussetzungen von Datenübermittlungen in Drittstaaten erwartet werden, hatten die Richter viele Fragen auch zum Privacy Shield gestellt. Mit der Entscheidung des EuGH ist in der ersten Hälfte des Jahres 2020 zu rechnen.
Der EU-US Privacy Shield ist eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der amerikanischen Regierung, in der Voraussetzungen aufgestellt werden, unter denen Daten rechtskonform aus der EU an zertifizierte amerikanische Unternehmen übermittelt werden können. (BfDI: ra)
eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 16.01.20
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.
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Bekämpfung von Geldwäsche
Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.
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Datentransfer in die USA
Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.
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SIM-Swapping und Authentifizierung
Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.
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BfDI begrüßt die Meta-Entscheidung des EuGH
Am 04. Juli 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil zur Meta-Entscheidung des Bundeskartellamts verkündet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßte das Urteil in seiner Bedeutung für den Datenschutz.