EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung


Geplante Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher
Die EU-Plastikabgabe wird aus den nationalen Haushalten entrichtet




Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft. Insofern sei über den genauen Mechanismus und die Adressaten der Regelung sowie die einbezogenen Produkte und die Höhe der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe noch zu entscheiden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10201) auf eine Kleine Anfrage (20/10045) der CDU/CSU-Fraktion.

Hintergrund ist die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Plastikabgabe ab 2025 und die Diskussion um eine mögliche Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher. Die sogenannte EU-Plastikabgabe ist einer von mehreren Teilbeträgen, aus denen sich der Beitrag eines jeden Mitgliedstaates zum EU-Haushalt zusammensetzt. Die jährlich zu entrichtende EU-Plastikabgabe bemisst sich nach dem nationalen Aufkommen an nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen und soll in den Mitgliedstaaten einen Anreiz zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegkunststoffen, zur Förderung des Recyclings und zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft schaffen.

Die EU-Plastikabgabe wird aus den nationalen Haushalten entrichtet. Es steht aber im Ermessen der Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die jeweilige Summe der EU-Plastikabgabe umgelegt werden soll. Eine nationale Umlegung der EU-Plastikabgabe, die bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen wird, auf die Hersteller und Inverkehrbringer gemäß Koalitionsvertrag trage dem Verursacherprinzip Rechnung und fördere eine ökologische Lenkungswirkung im vorgenannten Sinne, heißt es in der Antwort.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Ankündigung der Bundesregierung, die sogenannte EU-Plastikabgabe in Höhe von 1,4 Mrd. Euro peo Jahr auf die Verursacher, hat große Verunsicherung in der Wirtschaft ausgelöst. Projekte für neue, besser recyclingfähige Verpackungen aus Kunststoff drohen gestoppt zu werden, und Investitionen in bessere Sortier- und Recyclingtechniken sowie der Ausbau der entsprechenden Kapazitäten könnten nach Ansicht der Fragesteller zum Erliegen kommen. Die Bundesregierung hat wiederholt im Deutschen Bundestag erläutert, dass es sich bei der EU-Plastikabgabe "weder um eine Steuer noch um eine Abgabe [handelt].

Sie ist vielmehr eine Methode zur Berechnung der Beiträge zum EU-Haushalt. Es handelt sich dabei um eine Bemessungsgrundlage für Beiträge aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten, die sich nach der Masse der nicht recycelten Kunststoffverpackungen in den Mitgliedstaaten bemisst. Die sogenannte EU-Kunststoffabgabe mindert bzw. ersetzt seit dem Jahr 2021 die Beiträge auf Basis des Bruttonationaleinkommens (sogenannte BNE-Eigenmittel) in der entsprechenden Höhe. Dadurch ändert sich lediglich der Finanzierungsmix des EU-Haushalts".

Angaben des Umweltbundesamtes zufolge steigt die Nachfrage nach schwer oder nicht recycelbaren Papier-Kunststoffverbundpackungen derzeit kontinuierlich. Dies bereite "große Sorgen". Vor diesem Hintergrund besteht dringlicher Aufklärungsbedarf bezüglich der geplanten Umlegung der Plastikabgabe auf die Verursacher, um drohende Schäden für die Kreislaufwirtschaft und die Unternehmen abzuwenden. Des Weiteren wurde Anfang des Jahres 2024 bekannt, dass die Bundesregierung die Einführung der Plastikabgabe auf den 1. Januar 2025 verschoben hat.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 22.02.24
Newsletterlauf: 07.05.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen