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Nachhaltige Finanzen: Europäische Standards für Berichterstattung
Die Standards decken das gesamte Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen ab
Die Europäische Kommission hat die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen. Sie sind von allen Unternehmen, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterliegen, anzuwenden. Dies ist ein weiterer Schritt nach vorn beim Übergang zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft.
Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness erklärte: "Die Standards, die wir heute angenommen haben, sind ehrgeizig und ein wichtiges Instrument, das der EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen zugrunde liegt. Sie schaffen das richtige Gleichgewicht zwischen der Begrenzung der Belastung für die berichterstattenden Unternehmen und der gleichzeitigen Möglichkeit für die Unternehmen, ihre Anstrengungen zur Erfüllung der Green-Deal-Agenda nachzuweisen und somit Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen zu erhalten."
Die Standards decken das gesamte Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen ab, unter anderem Klimawandel, biologische Vielfalt und Menschenrechte. Sie liefern Anlegerinnen und Anlegern Informationen, um die Nachhaltigkeitsauswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, zu verstehen. Sie tragen auch den Gesprächen mit dem International Sustainability Standards Board und der Global Reporting Initiative Rechnung, um ein sehr hohes Maß an Interoperabilität zwischen EU- und globalen Standards zu gewährleisten und unnötige Doppelmeldungen von Unternehmen zu vermeiden.
Die Berichtspflichten für verschiedene Unternehmen werden im Laufe der Zeit schrittweise eingeführt. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 24.10.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.