Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Erwartungen an die neue EU-Datenschutzstrategie


EU-Kommission soll sich für verschärften Datenschutz im Internet stark machen
Peter Schaar: "Erklärungen von Unternehmen, sie würden sich an die Safe Harbor-Grundsätze halten, reichen nicht aus"


(21.09.10) - Anlässlich des Besuchs der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Viviane Reding, in Berlin forderte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, das europäische Datenschutzrecht zu modernisieren. Angesichts globaler Datenströme und weltweiter Internet-Dienste stoße die Gewährleistung des Datenschutzes auf nationaler Ebene an deutliche Grenzen.

Schaar erklärte: "Die von der Kommission angekündigte neue EU-Datenschutzstrategie muss den Herausforderungen des Internetzeitalters Rechnung tragen. Zum Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sind europäische und international verbindliche Regelungen erforderlich, an die sich auch Unternehmen wie Google oder Facebook halten müssen, die ihren Hauptsitz außerhalb Europas haben."

Schaar weist auch auf die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes beim transatlantischen Datentransfer hin. Deshalb müsse die Europäische Kommission für eine konsequente Umsetzung der "Grundsätze des sicheren Hafens" (Safe Harbor) eintreten.

Er sagte: "Erklärungen von Unternehmen, sie würden sich an die Safe Harbor-Grundsätze halten, reichen nicht aus. Das von der EG-Datenschutzrichtlinie geforderte angemessene Datenschutzniveau ist nur dann gewährleistet, wenn die Einhaltung der vereinbarten Grundsätze effektiv von einer unabhängigen Stelle kontrolliert wird."

Die Europäische Kommission hat für Ende Oktober die Veröffentlichung einer Mitteilung mit dem Titel "Eine Strategie zum Schutz des Grundrechts auf Datenschutz nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon" angekündigt. Die Mitteilung wird auch Eckpunkte der für das kommende Jahr von der Kommission beabsichtigten Reform der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahre 1995 beinhalten.

Das auf dieser Grundlage vor zehn Jahren zwischen der EU und den Vereinigten Staaten getroffene Safe-Harbor-Abkommen ermöglicht die transatlantische Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in den USA.

Voraussetzung für eine zulässige Datenübermittlung ist, dass die empfangende Stelle sich freiwillig zur Einhaltung der genannten datenschutzrechtlichen Grundprinzipien verpflichtet. Für die Überwachung der Einhaltung durch US-Unternehmen ist die US-amerikanische Federal Trade Kommission (FTC) zuständig, die allerdings nur auf Grund konkreter Beschwerden die Einhaltung des Abkommens kontrolliert. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen