Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Pflegepersonal
Arbeitszeitgesetz gilt auch für Pflegepersonal in Privathaushalten
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung kann die Einhaltung der zwingenden Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche auf Grundlage des AEntG prüfen
(28.02.12) - Auch für ausländische Pflegekräfte, die in Privathaushalten arbeiten, gilt das Arbeitszeitgesetz (AZG). Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8373) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8193). Demnach gelten auch für im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) entsandtes Pflegepersonal die im AZG vorgesehenen Höchstarbeitszeiten, Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten.
Insbesondere dürfe die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten, schreibt die Regierung weiter. Die Ruhezeit zwischen dem Ende einer Arbeitszeit und dem Beginn der darauffolgenden müsse mindestens elf ununterbrochene Stunden betragen.
Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung die Einhaltung der zwingenden Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche auf Grundlage des AEntG prüfen kann. Zwar träfe es zu, dass die Beamten nur mit Einverständnis des Wohnungsinhabers Prüfungen in dessen Wohnung durchführen können. Wenn jedoch ausreichende Verdachtsmomente für einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlägen, könne die Prüfung auch ohne dessen Einverständnis erfolgen, heißt es in dem Schreiben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
GKV soll weniger Mittel für Werbung verwenden
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sollen nach Auffassung des Petitionsausschusses weniger Beitragsmittel für Werbung aufwenden. In der Sitzung verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen, "soweit es um die weitere Begrenzung der Verwendung von Beitragsmitteln für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke geht", und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".
-
Neue Missbrauchsregelung weiterreichend
Der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (20/3817) ist bei Sachverständigen auf ein überwiegend positives Echo gestoßen.
-
Reform der Firmenumwandlung
Überwiegend positiv war das Urteil von Sachverständigen zur geplanten Reform des Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Fusionen, Aufspaltungen sowie Umwandlungen der Rechtsform von Unternehmen in einer Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses.
-
Weiterentwicklung des Lobbyregisters
Eine Weiterentwicklung des Lobbyregisters von Bundestag und Bundesregierung ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/3482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3305). Wie sie darin mit Stand vom 16. September ausführt, erarbeitet sie aktuell eine Änderung des Lobbyregistergesetzes und stimmt sich in Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Ausweitung der Eintragungspflicht sowie Fragen des Gesetzgebungsverfahrens ab.
-
Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung
Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/3712) werden von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt.