Arbeitszeiten und gesundheitliche Folgeschäden
Fast die Hälfte der abhängig Beschäftigten arbeitet auch am Wochenende und in Schichten
Insgesamt 36 Prozent der abhängig Beschäftigten hatten im Jahr 2010 Einfluss auf ihre Arbeitszeitgestaltung
(27.02.12) - Knapp die Hälfte (46,9 Prozent) aller Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet ständig, regelmäßig oder gelegentlich am Wochenende oder an Feiertagen. Ebenso viele arbeiten ständig, regelmäßig oder gelegentlich in den Abend- und Nachtstunden beziehungsweise in Wechselschichten. Diese Zahlen führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8229) an. Darin hatte die Fraktion auf den mangelnden Ausgleich von Berufs- und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten und dadurch bedingte gesundheitliche Folgeschäden verwiesen.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass insgesamt 36 Prozent der abhängig Beschäftigten im Jahr 2010 Einfluss auf ihre Arbeitszeitgestaltung hatten. In starren Arbeitszeiten arbeiteten demnach 58 Prozent der abhängig Beschäftigten. 24 Prozent konnten ihre Arbeitszeit mittels eines Arbeitszeitkontos weitgehend flexibel einrichten. Weitere 10 Prozent konnten über eine Gleitzeitregelung bei täglich vorgegebener Arbeitszeit zumindest den Beginn beziehungsweise das Ende ihrer Arbeitszeit bestimmen.
Die Bundesregierung betont, dass ihr keine Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen einer Zunahme von Burnout-Syndromen und flexiblen Arbeitszeiten vorliegen. Ein sehr hoher Grad der Variabilität von Arbeitszeiten könne aber das Risiko gesundheitlicher, familiärer und sozialer Beeinträchtigungen erhöhen. Dem könne ein entsprechendes Personalmanagement in den Betrieben mit Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiter jedoch entgegenwirken, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.