Arbeitszeiten und gesundheitliche Folgeschäden
Fast die Hälfte der abhängig Beschäftigten arbeitet auch am Wochenende und in Schichten
Insgesamt 36 Prozent der abhängig Beschäftigten hatten im Jahr 2010 Einfluss auf ihre Arbeitszeitgestaltung
(27.02.12) - Knapp die Hälfte (46,9 Prozent) aller Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet ständig, regelmäßig oder gelegentlich am Wochenende oder an Feiertagen. Ebenso viele arbeiten ständig, regelmäßig oder gelegentlich in den Abend- und Nachtstunden beziehungsweise in Wechselschichten. Diese Zahlen führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8229) an. Darin hatte die Fraktion auf den mangelnden Ausgleich von Berufs- und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten und dadurch bedingte gesundheitliche Folgeschäden verwiesen.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass insgesamt 36 Prozent der abhängig Beschäftigten im Jahr 2010 Einfluss auf ihre Arbeitszeitgestaltung hatten. In starren Arbeitszeiten arbeiteten demnach 58 Prozent der abhängig Beschäftigten. 24 Prozent konnten ihre Arbeitszeit mittels eines Arbeitszeitkontos weitgehend flexibel einrichten. Weitere 10 Prozent konnten über eine Gleitzeitregelung bei täglich vorgegebener Arbeitszeit zumindest den Beginn beziehungsweise das Ende ihrer Arbeitszeit bestimmen.
Die Bundesregierung betont, dass ihr keine Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen einer Zunahme von Burnout-Syndromen und flexiblen Arbeitszeiten vorliegen. Ein sehr hoher Grad der Variabilität von Arbeitszeiten könne aber das Risiko gesundheitlicher, familiärer und sozialer Beeinträchtigungen erhöhen. Dem könne ein entsprechendes Personalmanagement in den Betrieben mit Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiter jedoch entgegenwirken, schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.