Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Aktives und gesundes Altern


Alternde Gesellschaft stellt Europa vor entscheidende soziale und wirtschaftliche Herausforderungen
Forschung über die Alterung der Bevölkerung: Kommission verleiht grenzübergreifender Datenbank neuen EU-Rechtsstatus


(23.03.11) - Eine große multinationale Forschungsdatenbank über die Alterung der Bevölkerung wird das erste Forschungsinfrastrukturprojekt sein, das einen neuen europäischen Rechtsstatus erhält, mit dem die Gründung und Durchführung solcher Projekte leichter wird. Dies beschloss die Kommission heute. Das Projekt "Share" (Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe – Erhebung über Gesundheit, Altern und Ruhestand in Europa) wird das erste "Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur" ("Eric") sein.

Dadurch erhält es administrative Vorteile und Steuerbefreiungen, wie sie auch große internationale Organisationen genießen, wobei die Verfahren aber sehr viel einfacher sind. Sitz von Share-Eric ist die Universität Tilburg in den Niederlanden. Das Projekt bietet einen offenen, kostenlosen Zugriff auf Daten und hilft Forschern dabei, die Auswirkungen der Alterung der Bevölkerung auf die europäische Gesellschaft zu verstehen.

Politische Entscheidungsträger erhalten so Unterstützung bei der Gestaltung der Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftspolitik. Gründungsmitglieder des neuen Konsortiums für eine europäische Forschungsinfrastruktur Share-Eric sind Belgien, Deutschland, die Niederlande, Österreich und die Tschechische Republik. Die Schweiz hat einen Beobachterstatus. Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Griechenland, Schweden, Polen, Irland, Estland, Luxemburg, Ungarn und Slowenien sind die anderen EU-Länder, die sich (neben Israel) bislang am Projekt Share beteiligt haben und sich später dem neuen Konsortium anschließen können.

Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, erklärte: "Unsere alternde Gesellschaft stellt Europa vor entscheidende soziale und wirtschaftliche Herausforderungen. Deshalb ist es erfreulich, dass Share das erste Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur werden wird. Ich hoffe, dass noch weitere grenzübergreifende Forschungsinfrastrukturprojekte diesen neuen Status beantragen werden. Dies wäre ein wichtiger Impuls für unser Streben, den Europäischen Forschungsraum bis 2014 zu vollenden: Denn das ist der Auftrag, den uns die Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat im Februar erteilt haben. Der neue Rechtsstatus von Share wird dem Projekt helfen, zu europäischen und nationalen politischen Strategien beizutragen, mit denen die Lebensqualität älterer Menschen und ihrer Familien verbessert wird und unsere Volkswirtschaften in die Lage versetzt werden, dem demografischen Wandel Herr zu werden."

Share war bereits 2006 vom Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) als vorrangige Forschungsinfrastruktur für Sozialwissenschaften ausgewählt worden. Im "ESFRI-Roadmap" (siehe unten) sind derzeit 44 vorrangige Infrastrukturen vorgesehen.

Share wurde 2004 gegründet und baut eine multidisziplinäre, grenzüberschreitende Datenbank über den sozioökonomischen Status und die sozialen/familiären Netzwerke von mehr als 45.000 Personen über 50 und älter auf. Der Zugang zu den Daten ist offen und kostenlos. Share verhilft politischen Entscheidungsträgern u.a. zu einem besseren Einblick in die Auswirkungen des Alterns auf die öffentlichen Finanzen, den Arbeitsmarkt, die Einkommensverteilung und das Familienleben. Durch die Auswertung der Share-Daten können sich die europäischen Länder effektiver den steten Herausforderungen stellen, denen sich ihre Wohlfahrtssysteme in einer alternden Gesellschaft gegenübersehen.

Share dürfte für andere große Initiativen zum Altern der Bevölkerung wie die Europäische Pilot-Innovationspartnerschaft im Bereich "Aktives und gesundes Altern", die derzeit anläuft, von großem Nutzen sein.

Seit 2004 hat die Europäische Kommission 30 Mio. Euro für Share bereitgestellt und damit nahezu 80 Prozent der Gesamtkosten bestritten. Rund 5 Mio. Euro steuerten das US-amerikanische "National Institute on Ageing" und andere nationale Geldgeber bei.

Der heutige Beschluss, Share den neuen Rechtsstatus als "Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur", kurz "Eric" genannt, zu gewähren, wird die langfristige Tragfähigkeit des Projekts sichern, denn diese Konsortien kommen in den Genuss einer speziell auf sie zugeschnittenen Rechts- und Verwaltungsstruktur, die eine zügige Gründung und eine effiziente Funktionsweise ermöglichen. Der neue Status gibt solchen Infrastrukturen die Flexibilität, ihre Satzung an ihre Erfordernisse anzupassen. Im Beschluss über Share sind eine Generalversammlung, ein Vorstand und ein wissenschaftlicher Beirat vorgesehen.

Konsortien für europäische Forschungsinfrastrukturen können außerdem – ähnlich wie internationale Organisationen – eine Befreiung von der Umsatz- und der Verbrauchsteuer in Anspruch nehmen. Im Fall von Share-Eric könnten beispielsweise durch eine Umsatzsteuerbefreiung die Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen für Datenerhebungsdienste gesenkt werden.

In nächster Zeit werden voraussichtlich mindestens acht weitere im ESFRI-Roadmap aufgeführte Forschungsinfrastrukturen beantragen, als "Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur" anerkannt zu werden.

Hintergrund
In dem 2002 gegründeten Strategieforum "ESFRI" kommen Delegierte der Forschungsministerien der EU- und der assoziierten Länder und ein Vertreter der Kommission zusammen. Ziel ihrer Zusammenarbeit ist es, Ressourcen zusammenzulegen, damit Europa über die modernsten Forschungsinfrastrukturen verfügt.

Die von "ESFRI" aufgestellte Roadmap mit 44 vorrangigen Einrichtungen soll Europa zum Vorreiter auf mehreren Gebieten der Physik, Energieforschung, Biologie, Medizin, IKT und Sozialwissenschaften machen. Zehn davon werden zurzeit verwirklicht, 16 weitere werden voraussichtlich Ende 2012 ihre Arbeit aufnehmen.

Bislang lag eine Schwierigkeit darin, dass es keinen adäquaten Rechtsrahmen für die Gründung einer solchen Infrastruktur mit Partnern aus unterschiedlichen Ländern gab, was bei der Errichtung von ESFRI-Infrastrukturen immer wieder zu langwierigen Verhandlungen und zu Verzögerungen geführt hat.

Im Juli 2008 reagierte die Europäische Kommission auf diesen Missstand und legte einen Vorschlag für eine Ratsverordnung vor, mit der die Gründung von Konsortien für europäische Forschungsinfrastrukturen ermöglicht wird. Dabei erhält das Konsortium eine Rechtspersönlichkeit, die sich auf das EU-Recht stützt (Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und von allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Der Rat stimmte diesem Vorschlag im Mai 2009 zu.

Nach dem System müssen Mitgliedstaaten, die an der gemeinsamen Gründung eines Konsortiums für eine europäische Forschungsinfrastruktur interessiert sind, einen Antrag bei der Kommission stellen. Bevor sie den neuen Status gewährt, prüft die Kommission, ob das Projekt dafür in Frage kommt und die Bestimmungen der Verordnung eingehalten werden.

Der flexible Rechtsstatus der europäischen Forschungsinfrastrukturkonsortien eignet sich hervorragend für groß angelegte europäische Initiativen. Auch nicht-europäische Länder können sich beteiligen. Diese Konsortien genießen zum Teil die Vorrechte und Befreiungen, die internationalen Organisationen gewährt werden, doch sie dürften zügiger einzurichten und unkomplizierter zu verwalten sein.

Weitere Informationen
Share-Website:
www.share-project.org
Website zu europäischen Forschungsinfrastrukturen:
www.ec.europa.eu/research/infrastructures
Eric-Internetseite:
http://ec.europa.eu/research/infrastructures/index_en.cfm?pg=eric
ESFRI-Internetseite:
www.ec.europa.research/esfri
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen