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Chemikalien in Pestiziden


Europäisches Parlament lehnt Gesetzesvorschlag zu hormonell wirksamen Chemikalien ab
Nach EU-Recht dürfen Pestizide oder Biozid-Produkte keine endokrine Wirkung auf andere als die angestrebten Arten haben



Die Abgeordneten des Europäishen Parlaments lehnen Kommissionsvorschlag mit Kriterien zur Bestimmung von hormonschädigenden Stoffen ab. Sie sind gegen Ausnahmen für bestimmte Pflanzenschutzmittel, die hormonell wirksam sind. Die EU-Kommission muss unverzüglich einen neuen Vorschlag vorlegen.

Einige Pestizide enthalten hormonschädigende Stoffe, obwohl diese in einem UN-Bericht als "weltweite Bedrohung" bezeichnet werden. Das Parlament hat einen Vorschlag der EU-Kommission blockiert, mit dem einige Chemikalien in Pestiziden von der Kennzeichnung als hormonaktive Stoffe ausgenommen worden wären.

Die Kommission habe ihr Mandat überschritten, sagen die Abgeordneten, indem sie vorgeschlagen habe, Stoffe von den Identifizierungskriterien auszunehmen, die tatsächlich darauf abzielen, das endokrine System eines Organismus anzugreifen, z. B. bei Schädlingen.

Die nächsten Schritte
Der von den Europaabgeordneten Jytte Guteland und Bas Eickhout vorgeschlagene Einwand wurde mit 389 zu 235 Stimmen bei 70 Enthaltungen angenommen, womit die absolute Mehrheit erreicht wurde, um den Vorschlag zu blockieren. Die Europäische Kommission muss daher unter Berücksichtigung der Position des Parlaments eine neue Fassung des Textes erarbeiten.

Hintergrundinformationen
Nach EU-Recht dürfen Pestizide oder Biozid-Produkte keine endokrine Wirkung auf andere als die angestrebten Arten haben. Zur Anwendung dieser Rechtsvorschriften benötigt die EU eine Liste wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung von Chemikalien mit endokriner Wirkung.

Der Kommissionsvorschlag bezog sich auf die wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften chemischer Stoffe. Die Festlegung dieser wissenschaftlichen Kriterien ist ein erster Schritt auf dem Weg zu Maßnahmen zu ihrer Reduzierung und zum Schutz der Gesundheit der Bürger.

Der Europäische Gerichtshof hat im Dezember 2015 entschieden, dass die EU-Kommission gegen EU-Recht verstoßen habe, weil sie es versäumt habe, Kriterien zur Bestimmung von Hormongiften zu veröffentlichen, die Ende 2013 fällig gewesen wären. Die Abgeordneten haben die EU wiederholt aufgefordert, gegen diese Stoffe vorzugehen.

Ein Bericht des UNEP und der WHO bezeichnete Chemikalien mit endokriner Wirkung als "weltweite Bedrohung", und bezieht sich unter anderem auf die steigende Tendenz von endokrin-bedingten Störungen bei Menschen und Wildtieren. Nach dem Bericht gebe es mittlerweile Belege dafür, dass die Exposition gegenüber Chemikalien mit endokriner Wirkung schädliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung (Unfruchtbarkeit, Krebs, Fehlbildungen) hat. Außerdem lägen immer mehr Belege dafür vor, dass sich diese Chemikalien auf die Funktion der Schilddrüse und des Gehirns, Fettleibigkeit und den Stoffwechsel und die Insulin-Glukose-Homöostase auswirken.
(Europäisches Parlament: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 23.11.17



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