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Transparenz und Integrität


Korruptionsvorwürfe: Ehrgeizige Reformen und schnelle Fortschritte nötig
Abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, einschließlich finanzieller Sanktionen




Unverzügliche robuste Reformmaßnahmen notwendig: Im Anschluss an die vom EU-Parlament im Dezember 2022 geforderten Maßnahmen und die jüngste Entscheidung der Parlamentspräsidentin und der Fraktionsvorsitzenden, die als "notwendiger erster Schritt" bezeichnet wurde, wiederholten die Abgeordneten, dass sie "gegenüber Korruption in jeder Form und auf jeder Ebene eine Null-Toleranz-Politik" verfolgen. Sie beharren darauf, dass das Parlament diesbezüglich "mit unmissverständlicher Geschlossenheit und unerschütterlicher Entschlossenheit" reagieren muss.

Die notwendigen Verbesserungen bzw. Reformen sind:
>> Bessere Umsetzung des Verhaltenskodex, einschließlich finanzieller Sanktionen bei Verstößen, die Aufnahme zusätzlicher sanktionierbarer Tätigkeiten und ein Verbot für die Mitglieder, vergütete Nebentätigkeiten auszuüben, die einen Interessenkonflikt mit ihrem Mandat hervorrufen könnten;

>> Ein Genehmigungsverfahren für Reisen, die von Drittländern bezahlt werden und eine zusätzliche Überprüfung für parlamentarische Assistenten und Bedienstete, die in sensiblen Politikbereichen, insbesondere in den Bereichen auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigung, tätig sind;

>> Der beratende Ausschuss zum Verhalten von Mitgliedern sollte reformiert werden, um die Rolle des unabhängigen Ethikgremiums zu übernehmen, solange dieses noch nicht eingerichtet ist;

>> Eine Vermögenserklärung der Mitglieder zu Beginn und am Ende jedes Mandats;

>> Angemessene Ressourcen für das Sekretariat des Transparenz-Registers und eine Verpflichtung für Mitglieder sowie akkreditierte parlamentarische Assistenten und Bedienstete, alle geplanten Treffen mit diplomatischen Vertretern von Drittländern zu melden, wenn sie eine "aktive Rolle spielen und einen klaren und unmittelbaren Einfluss" auf die Tätigkeiten des Parlaments haben, außer in bestimmten Fällen, in denen die Nennung einer Person oder Einrichtung das Leben oder die Integrität einer Person gefährden würde;

>> Die internen Regeln sollten mit den Standards der Richtlinie über Hinweisgeber in Einklang gebracht werden;

>> Die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den Vertretern Katars ergriffen wurden, sollten auf die Vertreter Marokkos ausgeweitet werden.

Strenge Kontrolle der NRO-Finanzierung
Das Parlament stellt fest, dass nichtstaatliche Organisationen für die Einflussnahme auf den europäischen Parlamentarismus aus dem Ausland instrumentalisiert worden sein sollen, und fordert "nachdrücklich" eine Überprüfung der bestehenden Vorschriften mit dem Ziel, die Transparenz und Rechenschaftspflicht nichtstaatlicher Organisationen zu erhöhen, insbesondere in Bezug auf Regierungsführung, Haushalt, Einflussnahme aus dem Ausland und Personen, die unter erheblicher Kontrolle stehen. Es betont, dass nichtstaatliche Organisationen, die Gelder von Dritten erhalten, die nicht verpflichtet sind, sich im Transparenzregister eintragen zu lassen (wie z.B. Drittstaaten), ihre Finanzierungsquellen offenlegen müssen.

Werden diese Informationen nicht offengelegt, sollten alle öffentlichen EU-Mittel für die betreffende NRO eingefroren werden. Das Parlament fordert zudem eine umfassende finanzielle Vorabkontrolle nichtstaatlicher Organisationen, bevor sie in das Transparenz-Register der EU aufgenommen werden, die Veröffentlichung vertraglicher Vereinbarungen zwischen der Kommission und nichtstaatlichen Organisationen und eine klare Definition von nichtstaatlichen Organisationen, die sich im Transparenz-Register registrieren lassen dürfen und für EU-Mittel infrage kommen.
Die Abgeordneten bedauern zusätzlich, dass der Korruptionsskandal dazu genutzt wird, "eine fehlgeleitete Verleumdungskampagne gegen nichtstaatliche Organisationen einzuleiten und Fehlinformationen über die mangelnde Transparenz ihrer Finanzierung zu verbreiten". Sie bekräftigen ihre "unerschütterliche Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich unter uneingeschränkter Achtung der Transparenz- und Integritätsvorschriften der EU-Organe für Menschenrechte und die Umwelt einsetzen".

Die Abgeordneten wollen ebenfalls, dass der ING2-Ausschuss und andere zuständige Gremien die Ethikregeln des Parlaments vor dem Sommer überarbeiten.

Die Resolution wurde mit 401 gegen 3 Stimmen bei 133 Enthaltungen angenommen.

Keine weiteren Verzögerungen für das unabhängige Ethikgremium
Das Parlament bekräftigte ebenfalls seine Unterstützung für die Einrichtung eines unabhängigen Ethikgremiums, wie es auch in seiner Entschließung vom 16. September 2021 dargelegt wurde, um das Vertrauen der Bürger in die Organe der EU wiederherzustellen. Die EU-Kommission sollte ihren Vorschlag bis Ende März 2023 vorlegen. Die Verhandlungen sollten vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

Die Abgeordneten bestehen darauf, dass eindeutig zwischen strafbaren Handlungen, Verstößen gegen Vorschriften des jeweiligen Organs und unethischem Verhalten unterschieden werden muss. Das Gremium muss zudem Hinweisgeber, insbesondere EU-Bedienstete, schützen und mit einschlägigen EU-Einrichtungen wie dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, der Europäischen Staatsanwaltschaft, dem Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Rechnungshof im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche zusammenarbeiten und Informationen austauschen.

Die Entschließung wurde mit 388 gegen 72 Stimmen bei 76 Enthaltungen angenommen.
(EU-Parlament: ra)

eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 22.06.23


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