Neues Berufsfeld für Rechtsreferendare ab Juli 2023 Bayerische Justiz setzt IT-Recht und Legal Tech auf den Lehrplan
Legal Tech und der Einsatz moderner Informationstechnologien im Rechts- und Wirtschaftsleben verändern die Berufswelt der Juristen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die fortschreitende Digitalisierung stellt das Recht vor neue Herausforderungen. Legal Tech schafft neue Möglichkeiten sowohl zur Automatisierung von Abläufen als auch zur Sachbearbeitung und Rechtsberatung. Deshalb setzt die bayerische Justiz ab Juli dieses Jahres IT-Recht und Legal Tech auf den Lehrplan. Mit der Vermittlung wertvoller Zusatzkompetenzen leisten wir auch einen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland."
Juristinnen und Juristen können im Referendariat zwischen verschiedenen Berufsfeldern wählen, die Gegenstand der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind. Mitglieder der "Munich Legal Tech Student Association" (MLTech) hatten sich im Dialog mit Minister Eisenreich für ein digitales Berufsfeld stark gemacht. Eisenreich: "Mit dem neuen Berufsfeld ermöglichen wir den Rechtsreferendarinnen und -referendaren bereits während ihrer Ausbildung eine Spezialisierung im Bereich IT-Recht und Legal Tech." Das neue Angebot richtet sich erstmals an Juristinnen und Juristen, die ihr Referendariat im Oktober 2021 begonnen haben.
Ausbildungs- und Prüfungsstoff im Berufsfeld "Informationstechnologierecht und Legal Tech" sind: >> Informationstechnologierecht: Software- und IT-Vertragsrecht, Domainrecht, Immaterialgüterrecht und ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz, Regulierung digitaler Plattformen.
>> Recht der Legal Tech-Anwendungen: Rechtsdienstleistungsgesetz, anwaltliches Berufsrecht und Vergütungsrecht, haftungs- und wettbewerbsrechtliche Fragen.
Das neue Berufsfeld ist Teil der Digitaloffensive der bayerischen Justiz. Dazu gehört u. a. auch die Gründung des "Legal Tech Colab" – ein gemeinsam mit der UnternehmerTUM ins Leben gerufener Inkubator und Accelerator für Legal-Tech-Start-Ups.
Bayern hat am 10. Februar 2023 im Bundesrat dem von der Ampel beschlossenen neuen Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Unter anderem verpflichtet das Gesetz Unternehmen ab 50 Beschäftigten dazu, interne Meldestellen für Meldungen über im Gesetz genannte Verstöße einzurichten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 für die North Channel Bank GmbH & Co. KG den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt, da das Institut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen.
Das Thema ESG (Environmental, Social, Governance) duldet keinen Aufschub mehr. Unternehmen begreifen ESG-Pflichten auch als Chance, das eigene Geschäftsmodell und eingespielte Wertschöpfungsprozesse zu hinterfragen. Wer sich frühzeitig mit der Materie beschäftigt, ist klar im Vorteil, denn der Markt belohnt Nachhaltigkeitsbemühungen. Die Marktanalysten von Lünendonk & Hossenfelder widmen die aktuelle Ausgabe des Lünendonk-Magazins dem Trendthema ESG. Mit den Kapiteln Regulatorik, Erfolgsfaktoren der Unternehmensführung, Digitalisierung, Lieferkette, Immobilienwirtschaft und nachhaltiger Erfolg fokussiert es auf die Herausforderungen bei der Umsetzung verpflichtender wie auch freiwilliger Maßnahmen. Als Autoren wurden neben eigenen Analysten erfahrene Führungskräfte von Serviceunternehmen gewonnen, die Lösungsansätze für die vielfältigen ESG-Anforderungen aufzeigen.
Legal Tech und der Einsatz moderner Informationstechnologien im Rechts- und Wirtschaftsleben verändern die Berufswelt der Juristen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die fortschreitende Digitalisierung stellt das Recht vor neue Herausforderungen. Legal Tech schafft neue Möglichkeiten sowohl zur Automatisierung von Abläufen als auch zur Sachbearbeitung und Rechtsberatung. Deshalb setzt die bayerische Justiz ab Juli dieses Jahres IT-Recht und Legal Tech auf den Lehrplan. Mit der Vermittlung wertvoller Zusatzkompetenzen leisten wir auch einen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland."
Auch 2023 steht die Versicherungsbranche vor großen Herausforderungen. Der Modernisierungs- und Digitalisierungsdruck nimmt weiter zu. Fadata sieht fünf Entwicklungen, die die Versicherungslandschaft prägen werden. Die Versicherungswirtschaft steht unter einem hohen Wettbewerbsdruck und vor steigenden Markt- und Kundenanforderungen. Neue Player und Geschäftsmodelle gefährden das etablierte Stammgeschäft. Um ihre Marktposition zu sichern und zu stärken, müssen Versicherer Innovationen konsequent vorantreiben.
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