Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Allgemeiner KI-Verhaltenskodex jetzt verfügbar


KI-Verhaltenskodex soll der Industrie dabei helfen, die Vorschriften des KI-Gesetzes über KI mit allgemeinem Verwendungszweck einzuhalten
Das Kapitel Urheberrecht des Kodex bietet Anbietern praktische Lösungen für die Einführung einer Politik im Einklang mit dem EU-Urheberrecht



Die Europäische Kommission hat die endgültige Fassung des Verhaltenskodex für KI mit allgemeinem Verwendungszweck erhalten, ein freiwilliges Instrument, das von 13 unabhängigen Experten entwickelt wurde und Beiträge von mehr als 1.000 Interessenträgern enthält, darunter Modellanbieter, kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaftler, KI-Sicherheitsexperten, Rechteinhaber und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Der Kodex soll der Industrie dabei helfen, die Vorschriften des KI-Gesetzes über KI mit allgemeinem Verwendungszweck einzuhalten, das am 2. August 2025 in Kraft treten wird. Die Vorschriften werden ein Jahr später vom Amt für künstliche Intelligenz der Kommission in Bezug auf neue Modelle und zwei Jahre später in Bezug auf bestehende Modelle durchsetzbar. Damit soll sichergestellt werden, dass auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck – einschließlich der leistungsstärksten – sicher und transparent sind.

Der Kodex besteht aus drei Kapiteln: Transparenz und Urheberrecht, die sich sowohl an alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als auch an Safety and Security richten und nur für eine begrenzte Anzahl von Anbietern der fortschrittlichsten Modelle relevant sind.

Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Schutz
Da KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck vielen KI-Systemen in der EU zugrunde liegen, hilft das KI-Gesetz den Anbietern, für ausreichende Transparenz zu sorgen. Dies ermöglicht es Anbietern, diese Modelle in ihre Produkte zu integrieren. Das Transparenzkapitel des Kodex bietet ein benutzerfreundliches Modelldokumentationsformular, mit dem Anbieter die notwendigen Informationen einfach an einem Ort dokumentieren können.

Das Kapitel Urheberrecht des Kodex bietet Anbietern praktische Lösungen für die Einführung einer Politik im Einklang mit dem EU-Urheberrecht.

Einige KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck könnten systemische Risiken mit sich bringen, z. B. Risiken für die Grundrechte und die Sicherheit, einschließlich des Abbaus von Hindernissen für die Entwicklung chemischer oder biologischer Waffen, oder Risiken im Zusammenhang mit dem Verlust der Kontrolle über das Modell. Das KI-Gesetz schreibt vor, dass Modellanbieter diese systemischen Risiken bewerten und mindern. Das Kapitel Sicherheit enthält relevante State-of-the-Art-Praktiken für das systemische Risikomanagement.

Nächste Schritte
Sobald der Kodex von den Mitgliedstaaten und der Kommission gebilligt wurde, können Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, die den Kodex freiwillig unterzeichnen, die Einhaltung der einschlägigen Verpflichtungen aus dem KI-Gesetz durch Einhaltung des Kodex nachweisen. Damit profitieren die Unterzeichner des Kodex von einem geringeren Verwaltungsaufwand und einer größeren Rechtssicherheit im Vergleich zu Anbietern, die die Einhaltung des Kodex auf andere Weise nachweisen.

Ergänzt wird der Kodex durch Leitlinien der Kommission zur KI mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor Inkrafttreten der KI-Verpflichtungen mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht werden. In den Leitlinien wird klargestellt, wer in den Anwendungsbereich der KI-Vorschriften für allgemeine Zwecke des KI-Gesetzes fällt und wer nicht. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen