
Kompass für Wettbewerbsfähigkeit
Fragen und Antworten zum Aktionsplan für die chemische Industrie und zur "Omnibus"-Vereinfachung
Warum legt die Kommission einen Aktionsplan für die chemische Industrie und eine "Omnibus"-Vereinfachung für bestimmte Chemikalien vor?
Chemikalien spielen im täglichen Leben eine äußerst wichtige Rolle und sind für die Wirtschaft der EU von zentraler Bedeutung, da sie für die meisten Industrieerzeugnisse benötigt werden und Schlüsselsektoren von ihnen abhängen. Die chemische Industrie in Europa steht jedoch vor komplexen Herausforderungen, die von hohen Energiekosten über unlauteren Wettbewerb bis hin zu schwacher Nachfrage reichen. Der Aktionsplan stellt ein klares Engagement dar, das durch konkrete Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme und zur Förderung der chemischen Produktion in der EU gestützt wird. Die "Omnibus"-Vereinfachung ist auf die Überprüfung von Chemikalienvorschriften mit Interessenträgern zurückzuführen. Zweck dieser Überprüfung – deren Schwerpunkt auf dem Abbau von Bürokratie und Ineffizienzen liegt – ist es, Kosten zu senken, den Marktzugang zu erleichtern, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Wie werden die Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU unterstützen?
Der Aktionsplan baut auf dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem Deal für eine saubere Industrie auf und umfasst vier Säulen: 1. Stärkung der Resilienz und des Welthandels; 2. Energiesicherung und Unterstützung der Dekarbonisierung; 3. Schaffung von Leitmärkten und Förderung von Innovationen; 4. Vereinfachung der Vorschriften. Mit der "Omnibus"-Vereinfachung wird die vierte Säule in die Tat umgesetzt, indem Kosten verringert werden und Bürokratie abgebaut wird, wodurch die chemische Industrie in der EU wiederum jährlich mindestens 363 Mio. EUR einsparen kann.
Was wird unternommen, um die Herstellung erschwinglicher Grundchemikalien in der EU zu fördern?
Wichtige Erzeugnisse wie Steamcracker-Erzeugnisse, Ammoniak, Chlor und Methanol sind für die Wirtschaft der EU von entscheidender Bedeutung. Mit dem Aktionsplan wird eine Allianz für kritische Chemikalien eingerichtet, um wichtige Vermögenswerte zu ermitteln, Investitionen aufeinander abzustimmen und die Unterstützung wie Finanzierungen und wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) zu koordinieren. Um Orientierungshilfe für die Politik zu leisten und die Überwachung zu verbessern, wird die Europäische Kommission außerdem kritische Chemikalien ermitteln, bei denen sich Handelsprobleme abzeichnen. Darüber hinaus werden in der EU Standorte für kritische Chemikalien eingerichtet, um Investitionen anzuziehen, Innovationen zu fördern und wichtige Industriebereiche zu modernisieren.
Welche Maßnahmen sind im Aktionsplan vorgesehen, um die Energiepreise im Chemiesektor anzugehen?
Hohe Energiepreise stellen nach wie vor die größte Herausforderung für den Chemiesektor in der EU dar. Im Aktionsplan wird hervorgehoben, dass der Aktionsplan für erschwingliche Energie rasch umgesetzt werden muss, einschließlich Maßnahmen zur Senkung der Preise für Flüssigerdgas (LNG) durch gemeinsame Beschaffung. Ferner wird der Ausgleich indirekter Kosten im Rahmen des Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) auf mehr Chemikalien ausgeweitet und CO2-armer Wasserstoff gefördert, um den Aufbau von Wasserstoffwirtschaften in der EU zu unterstützen.
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Übergang des Sektors zur Klimaneutralität zu unterstützen?
Der Chemiesektor benötigt einen technologieneutralen und schrittweisen Übergang zur Klimaneutralität. Das beinhaltet nicht nur grüne und CO2-arme Energien, sondern auch saubere Kohlenstoffquellen nichtfossilen Ursprungs. Dazu zählen Biomasse, CO2-Abscheidung und -Nutzung (CCU) sowie chemisch rezyklierte Abfälle. Diese kohlenstoffhaltigen Ausgangsstoffe sind von wesentlicher Bedeutung, um die meisten chemischen Erzeugnisse defossilisieren zu können. Aus diesem Grund wird die Kommission so weit wie möglich Anreize für die Versorgung mit sauberen CO2-Quellen und deren Einführung auf dem Markt schaffen. Im Rahmen dieser Bemühungen hat die Kommission heute einen Vorschlag für Vorschriften zur Massenbilanzierung veröffentlicht, damit Investitionen in das chemische Recycling von Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gefördert werden.
Wie kann die Kommission sicherstellen, dass für die chemische Industrie in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten?
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, verstärkt die Kommission ihre Überwachungstätigkeiten im Rahmen der neu eingerichteten Task Force "Einfuhrüberwachung" und eines spezifischen Systems, das im März 2025 für bestimmte Industriechemikalien eingeführt wurde. Die Durchsetzung der Chemikalienvorschriften wird ebenfalls oberste Priorität haben, um Schlupflöcher zu schließen, die durch nicht konforme Einfuhren ausgenutzt werden könnten, insbesondere jener, die über Online-Plattformen oder nicht regulierte Vermittler in den Binnenmarkt gelangen.
Unterstützt die Kommission das chemische Recycling?
Angesichts des Anstiegs von Kunststoffabfällen unterstützt die EU Bemühungen um Sammlung, Sortierung und Recycling. Mechanisches Recycling wird zwar bevorzugt, aber chemisches Recycling ist die Technologie der ersten Wahl, wenn hochwertiges Material benötigt wird, wie es bei Lebensmittelverpackungen der Fall ist. Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu neuen Vorschriften für die Nachverfolgung des Rezyklatanteils (einschließlich des chemisch recycelten Anteils) in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff eingeleitet. Dies wird Recyclingziele stützen, Innovationen vorantreiben und das Vertrauen der Investoren in chemisches Recycling stärken.
Inwiefern werden durch die "Omnibus"-Vereinfachung die Chemikalienvorschriften vereinfacht?
Mit der sechsten "Omnibus"-Vereinfachung werden gezielte Änderungen an den EU-Verordnungen über chemische Produkte, kosmetische Mittel und Düngeprodukte eingeführt, um den Aufwand zu verringern, die Klarheit zu verbessern und Innovationen zu unterstützen, ohne dabei die Sicherheit zu gefährden.
Mit der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) werden die Kennzeichnungsvorschriften für gefährliche Chemikalien vereinfacht, flexiblere und leicht lesbare Designs ermöglicht, die digitale Kennzeichnung ausgeweitet und die Werbevorschriften vereinfacht, um die Kosten und die Komplexität zu verringern.
In der Verordnung über kosmetische Mittel werden durch die Änderungen Verfahren präzisiert, klare Fristen für Ausnahmen von Stoffverboten eingeführt und Kriterien gestrafft. Leitlinien, die die Verbrauchersicherheit gewährleisten, gelten für kosmetische Mittel mit Bestandteilen, die als karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische (CMR) Stoffe eingestuft sind. Die Kommission behält die Befugnis, nach Anhörung des Wissenschaftlichen Ausschusses "Verbrauchersicherheit" in Bezug auf Gesundheitsrisiken tätig zu werden.
Für die Verordnung über Düngeprodukte schlägt die Kommission vor, die erweiterten Registrierungsanforderungen aufzuheben und die Standardvorschriften der REACH-Verordnung anzuwenden, damit der Marktzugang erleichtert wird. Zudem sind präzisere Kriterien und Methoden für die Bewertung von Mikroorganismen in Pflanzen-Biostimulanzien vorgesehen, wodurch die Verfahren vereinfacht werden.
Die "Omnibus"-Vereinfachung sieht Übergangsfristen für die Anpassung vor, fördert die digitale Dokumentation und steht im Einklang mit früheren Vereinfachungsbemühungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Bürokratie.
Warum ist eine neue ECHA-Grundverordnung erforderlich?
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wurde 2007 im Rahmen der REACH-Verordnung eingerichtet, um technische, wissenschaftliche und administrative Aufgaben im Zusammenhang mit den EU-Chemikalienvorschriften wahrzunehmen. Seitdem wurde ihre Rolle auf Bereiche wie Biozide, Einstufung und Kennzeichnung sowie Trinkwasser ausgeweitet. Dies hat die Arbeitsbelastung der ECHA deutlich erhöht, und einige Wissenschaftliche Ausschüsse werden in den kommenden Jahren voraussichtlich doppelt so viele Stellungnahmen veröffentlichen.
Mit der vorgeschlagenen ECHA-Grundverordnung wird ein unabhängiger Rechtsrahmen geschaffen, der der ECHA dabei helfen soll, die steigende Zahl ihrer Aufgaben effizient zu bewältigen, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu fördern. Durch die Reformen wird die Vorlage wissenschaftlicher Stellungnahmen beschleunigt und erhält die Industrie mehr Klarheit in Bezug auf die Stoffvorschriften. Die Vereinheitlichung der Haushaltspläne und die Einführung eines Reservefonds werden dafür sorgen, dass die Agentur über mehr Flexibilität bei der bedarfsgerechten Zuweisung von Ressourcen verfügt, damit kohärentere Ergebnisse der Wissenschaftlichen Ausschüsse und reibungslosere operative Abläufe gewährleistet werden können. Infolge der Schaffung eines autonomen Rechtsrahmens werden die einschlägigen Bestimmungen über die Governance der ECHA, die derzeit Teil der REACH-Verordnung sind, gestrichen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 14.07.25