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Wichtiger Bestandteil der ProtectEU-Strategie


EU-Kommission präsentiert Fahrplan für einen wirksamen und rechtmäßigen Zugang zu Daten für die Strafverfolgung
In diesem Jahr wird die Kommission eine Folgenabschätzung im Hinblick auf eine Aktualisierung der EU-Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung durchführen



Die Europäische Kommission hat einen Fahrplan vorgelegt, in dem das weitere Vorgehen in Bezug auf den wirksamen und rechtmäßigen Zugang zu Daten für Strafverfolgungsbehörden dargelegt wird. Der Fahrplan ist ein wichtiger Bestandteil der ProtectEU-Strategie für die innere Sicherheit, die die Kommission im April dieses Jahres vorgelegt hat.

Terrorismus, organisierte Kriminalität, Online-Betrug, Drogenhandel, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Erpressung, Ransomware und andere Straftaten haben eins gemeinsam: Sie hinterlassen digitale Spuren. Da 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen derzeit auf elektronischen Beweismitteln beruhen, benötigen die Strafverfolgungsbehörden bessere Instrumente und einen modernisierten Rechtsrahmen, um rechtmäßig auf digitale Daten zugreifen zu können und gleichzeitig die Grundrechte uneingeschränkt zu achten.

Der Schwerpunkt des Fahrplans liegt auf sechs Schlüsselbereichen:

>> Vorratsdatenspeicherung:
In diesem Jahr wird die Kommission eine Folgenabschätzung im Hinblick auf eine Aktualisierung der EU-Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung durchführen. Darüber hinaus werden Europol und Eurojust daran arbeiten, die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Diensteanbietern beim Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu verstärken.

>> Rechtmäßige Überwachung: Damit Strafverfolgungsbehörden Beweismittel in allen Systemen und Rechtsräumen sammeln können, wird die Kommission Maßnahmen prüfen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der rechtmäßigen Überwachung von Daten bis 2027 sowohl zwischen Behörden als auch zwischen Behörden und Diensteanbietern zu verbessern. Zu den wichtigsten Maßnahmen für die nächsten Jahre gehören die Prüfung, ob die Europäische Ermittlungsanordnung weiter gestärkt werden sollte (bis 2027) und die Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für den gesicherten Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, Europol und anderen Sicherheitsbehörden (2026-2028).

>> Digitale Forensik: Strafverfolgungs- und Justizbehörden müssen in der Lage sein, auf elektronischen Geräten gespeicherte elektronische Beweismittel zu analysieren und zu sichern. Die Kommission wird gemeinsam mit Europol eine Lücken- und Bedarfsanalyse für technische Lösungen in der digitalen Forensik koordinieren und die Entwicklung forensischer Instrumente mit EU-Mitteln und öffentlich-privaten Partnerschaften unterstützen. Europol wird ersucht, zu einem Exzellenzzentrum für operatives Fachwissen im Bereich der digitalen Forensik zu werden und die Koordinierung mit nationalen Behörden und privaten Parteien (ab 2026) zu verstärken.

>> Entschlüsselung: 2026 wird die Kommission einen Technologiefahrplan für Verschlüsselung vorlegen, um Lösungen zu ermitteln und zu bewerten, die den rechtmäßigen Zugang zu verschlüsselten Daten durch die Strafverfolgungsbehörden unter Wahrung der Cybersicherheit und der Grundrechte ermöglichen. Die Kommission wird auch die Entwicklung neuer Entschlüsselungstechnologien unterstützen, um Europol mit Entschlüsselungsfähigkeiten der nächsten Generation auszustatten (ab 2030).

>> Normung: Die Kommission wird mit Europol, Interessenträgern aus der Industrie, Sachverständigen und Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, um einen gestrafften EU-Ansatz für die Normung im Bereich der inneren Sicherheit zu entwickeln, wobei der Schwerpunkt auf der digitalen Forensik, der rechtmäßigen Offenlegung und der rechtmäßigen Überwachung liegen wird.

>> KI-Lösungen für die Strafverfolgung: Bis 2028 wird die Kommission die Entwicklung und den Einsatz von KI-Instrumenten fördern, mit denen die Behörden große Mengen beschlagnahmter Daten rechtmäßig und wirksam verarbeiten können und die so dazu beitragen, elektronische Beweismittel effizienter zu filtern und zu analysieren.

Nächste Schritte
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den Fahrplan auf der informellen Tagung des Rates "Justiz und Inneres" (JI) am 22. und 23. Juli zu erörtern.

Hintergrund
In den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen vom Juli 2024 wurde betont, dass die Strafverfolgungsbehörden mit geeigneten und modernen Instrumenten für den rechtmäßigen Zugriff auf digitale Daten ausgerüstet werden müssen, ohne die Grundrechte anzutasten.

Im April 2025 legte die Kommission die ProtectEU-Strategie für die innere Sicherheit vor, in der sie ihre Absicht bekundete, im ersten Halbjahr 2025 einen Fahrplan für den rechtmäßigen und wirksamen Zugang zu Daten für die Strafverfolgung vorzulegen.

Der Fahrplan entspricht auch den Schlussfolgerungen des Rates "Justiz und Inneres" von Dezember 2024, in denen die Mitgliedstaaten die Kommission ausdrücklich aufgefordert haben, einen solchen Arbeitsplan vorzulegen. Dies folgt auf die Arbeit der Hochrangigen Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung, die 2023 eingerichtet wurde, um die wachsenden Herausforderungen beim Zugang zu kritischen elektronischen Beweismitteln anzugehen. Die Gruppe legte im Mai 2024 42 Empfehlungen und im November 2024 einen Abschlussbericht vor, die jeweils vom Rat gebilligt wurden.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.07.25


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