Geldwäsche-Verdachtsmeldungen stark gestiegen


Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung und Geldwäscheprävention
Geldwäsche in Deutschland: "Geldwäsche bedroht die Wirtschaft, Gesellschaften, Staaten und fördert die Organisierte Kriminalität"

(24.10.13) - Die Zahl der Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche durch Banken und Finanzdienstleister hat sich seit 2008 fast verdoppelt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14613) mitteilt, gab es im vergangenen Jahr 14.361 Meldungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche. 2008 waren es erst 7.349 Meldungen gewesen.

Die Fragestellen hatten unter anderem vorbemerkt:
"Im Rahmen der Geldwäsche wird Schwarzgeld aus illegalen Geschäften in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Hauptsächlich wird dabei schwarzes Geld innerhalb des Sektors der Organisierten Kriminalität produziert, z. B. über Drogen-, Menschenhandel, Prostitution, Autoschieberei oder Anlagebetrug. Daneben sind auch Steuerdelikte Vortaten für Geldwäsche, wenn beispielsweise hinterzogenes Einkommen in den offiziellen Geldkreislauf zurückgebracht und gereinigt wird, um es gefahrlos einsetzen zu können.

Geldwäsche bedroht die Wirtschaft, Gesellschaften, Staaten und fördert die Organisierte Kriminalität. Bei einer vergleichenden Bewertung der 17-Euro-Länder hinsichtlich der Einhaltung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung der Geldwäsche schnitt Deutschland, wie Anfang des Jahres 2013 bekannt wurde, mit Platz 14 ausgesprochen schlecht ab (vgl. EurActiv vom 14. Februar 2013, "Geldwäsche: Das Dilemma mit der EU-Kommission"). Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, sagte dem "Handelsblatt" schon im April 2012, dass Geldwäsche in Deutschland zu einfach sei (Handelsblatt, 12. April 2012, S. 14).

Problematisch ist die weiterhin zersplitterte Zuständigkeit für die Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors, die von der Ebene der Stadtverwaltung, in einigen Ländern und einzelnen Branchen, über Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien, mit je nach Gewerbe ebenfalls unterschiedlicher Zuständigkeit, bis hin zu entweder Innen-, Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsministerien in verschiedenen Bundesländern reicht".
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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