Transatlantische Handels-Partnerschaft
Deutsche Bundesregierung will Investitionsschutz nicht in Freihandelsabkommen mit USA aufnehmen
Die USA als Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) würde EU-Investoren hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewähren
(24.10.13) - Der Schutz von Investitionen gehört bei den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Freihandelsabkommen nicht zu den "offensiven Interessen" der Bundesregierung. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14787) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14724).
Die USA als Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gewährten EU-Investoren hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten. Andererseits hätten US-Investoren in der EU hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten vor nationalen Gerichten. Diese Position sei gegenüber der EU "wiederholt" zum Ausdruck gebracht worden.
Weiter betont die Bundesregierung ihre Position, "dass Investor-Staat-Schiedsverfahren nur als letztes Mittel, nach Ausschöpfung des Rechtswegs vor nationalen Gerichten, eingeleitet werden können. Auch dürfen Investor-Staat Schiedsverfahren nicht auf Fragen des Marktzugangs Anwendung finden." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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