Verpflichtungszusagenentscheidung


Holz-Vermarktung: CMS erreicht für Baden-Württemberg Einigung mit Bundeskartellamt
Musterverfahren mit Bedeutung für die gesamte deutsche Forstwirtschaft

(18.12.14) - Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Bundeskartellamt eine Einigung im Verfahren um die gemeinsame Vermarktung von Nadelstammholz durch das Land und die Forst BW erzielt. In dem Musterverfahren mit Bedeutung für die gesamte deutsche Forstwirtschaft hat CMS Deutschland das Bundesland mit einem Team um Lead Partner Dr. Harald Kahlenberg umfassend rechtlich beraten und dabei zahlreiche neue und komplexe juristische Fragestellungen bearbeitet, wie beispielsweise die Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlichen Tätigkeiten im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Kartellverbotes sowie diverse Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit beziehungsweise Aufhebbarkeit von Verpflichtungszusagenentscheidungen nach § 32 b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Das Bundeskartellamt hatte 2008 ein im Jahr 2002 gegen Baden-Württemberg eröffnetes Kartellverfahren durch eine Verpflichtungszusagenentscheidung förmlich beendet. Im Jahr 2012 eröffnete das Bundeskartellamt dieses Verfahren gegen Baden-Württemberg wieder. Kern des Verfahrens war – damals wie heute –, dass das Land nicht nur Nadelstammholz aus dem Staatswald verkauft, sondern auch für sehr viele Kommunen und Privatwaldbesitzer. Baden-Württemberg bündelte so bisher den Verkauf von etwa 64 Prozent des in der Region geschlagenen Nadelstammholzes.

Die seit Januar 2014 verhandelte und nun erzielte Einigung sieht vor, dass das Bundeskartellamt eine Verpflichtungszusagenentscheidung fällen wird. Diese beinhaltet verbindliche Zusagen des Landes zur Umsetzung notwendiger Änderungen der Forststruktur, damit eine kartellrechtskonforme Holzvermarktung sichergestellt werden kann. Das Bundesland kann trotz unterschiedlicher Auffassung in zentralen Punkten somit die Auferlegung einer Untersagungsverfügung abwenden – diese hätte den Wegfall der Betreuung der Waldbesitzenden durch staatliche Bedienstete, Holzmangel in der Sägeindustrie und gegebenenfalls Bußgeld- und Schadensersatzforderungen zur Folge gehabt. Durch das Verhandeln von CMS mit dem Bundeskartellamt ist es gelungen, negative Auswirkungen auf das Einheitsforstamt in Baden-Württemberg so gering wie möglich zu halten. Außerdem konnte die zwischenzeitlich erhobene Forderung des Bundeskartellamtes nach einer umfassenden Öffnung forstlicher Dienstleistungen für private Dritte weitgehend abgewendet werden.

Das baden-württembergische Kabinett hat als Grundlage für die Verpflichtungszusage ein Eckpunktepapier zur strukturellen Trennung der Holzvermarktung zwischen dem Staatswald einerseits und dem Körperschafts- und Privatwald andererseits verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, einen Staatsforstbetrieb bei gleichzeitiger Kommunalisierung von Aufgaben im Körperschaftswald auszugliedern. Das Bundeskartellamt hat bereits angekündigt, nach Abschluss des Verfahren gegen Baden-Württemberg entsprechende Verfahren gegen weitere Bundesländern fortzuführen, die Nadelstammholz ähnlich vermarkten – z.B. Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Hessen. (CMS Deutschland: ra)

CMS Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Zum letzten Mal unverschlüsselte Anfragen

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.

  • Mit Künstlicher Intelligenz gegen Plagiate

    Die deutsche Volkswirtschaft erleidet über 50 Milliarden Euro Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie pro Jahr. 97 Prozent der erfassten Plagiate stuften die EU-Marktaufsichtsbehörden als Waren mit ernsthaften Risiken ein. Produktions- und Logistikunternehmen sind machtlos gegen Plagiate: Weltweit gibt es keinen branchen- und grenzübergreifenden Lösungsansatz für die Verifizierung von Produkt-Identitäten.

  • Fachkräftemangel im Bereich Datenschutz

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und die Hochschule Ansbach haben eine neue Kooperation vereinbart, um Studierenden eine praxisnahe Ausbildung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit zu ermöglichen. "Wir freuen uns sehr u?ber die Zusammenarbeit mit der Hochschule Ansbach, um Studierenden einen Einblick in die Praxis des Datenschutzes zu geben und sie auf eine Karriere als Datenschutzbeauftragte vorzubereiten", so Ju?rgen Hartz, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des BvD.

  • Whistleblowing-Mechanismus gefragt

    Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.

  • Verlässliche Kreditentscheidungen

    Inmitten der aktuellen Krisen wird es für Unternehmen und Privathaushalte zunehmend schwieriger, ihre Kreditlinien auszuweiten. Statt sich bei der Vergabe einzuschränken, sollten Banken moderne Systeme zur Bonitäts- und Risikoprüfung nutzen, um sich vor dem Risiko eines Zahlungsausfalls zu schützen, bestehende Kunden zu erhalten und neue zu erschließen sowie gleichzeitig eine Kreditklemme zu verhindern.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen