Nachweispflicht ein bürokratischen Aufwand


PricewaterhouseCoopers zertifiziert AEB-Software für das Einholen elektronischer Gelangensbestätigungen
PwC prüfte AEBs Softwarelösung "Assist4 Monitoring & Alerting 4.0" - Die Lösung ermöglicht es, Gelangensbestätigungen in elektronischer Form einzufordern und führt Tracking & Tracing-Protokolle als Alternativnachweis

(08.12.14) - Die internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hat AEBs Visibility-Lösung mit ihren Funktionen "Elektronische Gelangensbestätigung" und "Versendungsprotokolle von Transportdienstleistern" auditiert und zertifiziert. Die Software unterstützt Unternehmen dabei, bei Kunden innerhalb der EU den Nachweis ihrer Lieferungen elektronisch einzuholen und umsatzsteuerliche Nachweise den gesetzlichen Vorgaben gemäß zu führen.

Seit dem 1. Januar 2014 müssen Unternehmen den Finanzbehörden nachweisen, dass Sendungen an Kunden in der EU Deutschland verlassen und ihr Ziel erreicht haben. Nur dann sind solche Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit. Die geplante Einführung der verpflichtenden Gelangensbestätigung stieß auf große Kritik seitens der Wirtschaft. Mit der Neuregelung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung zum 1. Oktober 2013 (§ 17a und § 71 der UStDV) werden nun neben der Gelangensbestätigung auch entsprechende Alternativnachweise anerkannt. So können beispielsweise auch Tracking- und Tracing-Protokolle als Nachweis zur Umsatzsteuerbefreiung verwendet werden.

Diese Nachweispflicht bedeutet für viele Unternehmen zusätzlichen bürokratischen Aufwand – vor allem wenn sie ein hohes Sendungsvolumen haben. Die Lösung der AEB reduziert diesen Aufwand und unterstützt Unternehmen dabei, Gelangensbestätigungen papierlos einzuholen. Das System versendet dazu nach einer vorgegebenen Zeitspanne automatisiert eine E-Mail an den Kunden mit einem Link zu einem Online-Dialog, um die Gelangensbestätigung in elektronischer Form einzuholen. Wird die Sendung durch einen Transportdienstleister im Auftrag des Versenders befördert, kann auch ein Transportprotokoll mit Information über die Zustellung beim Empfänger im EU-Land als Alternativnachweis zur Gelangensbestätigung herangezogen werden. Die Online-Plattform der AEB bündelt alle Daten – die umsatzsteuerlichen Nachweise werden elektronisch geführt und sind so im Falle einer Steuerprüfung jederzeit vorzeigbar.

Die Wirtschaftsprüfer von PwC untersuchten anhand von Testfällen die Wirksamkeit der Funktionen in Assist4 Monitoring & Alerting 4.0 – beispielsweise wurde der Datensynchronisierungsprozess mit den IT-Systemen der Transportdienstleister geprüft und abgenommen. PwC bestätigt mit dem Zertifikat, dass die Abläufe in den Anwendungen rechtskonform sind und die Web-Dialoge zur Einholung der elektronischen Gelangensbestätigung, welche auf Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung steht, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Prüfungsbescheinigung von PwC kann auf der AEB-Webseite angefordert werden.

Zu den Firmen, die die Softwarelösung der AEB nutzen, zählt die GEA Westfalia Separator Group mit Hauptsitz in Oelde. Der Hersteller von Separatoren und Dekantern hat einen hohen Anteil an Sendungen, die per Kurier verschickt werden – zwischen 40.000 und 50.000 Sendungen pro Jahr. Dieter Lauer, Leiter der Abteilung Außenwirtschaft: "Ohne den Einsatz einer Softwarelösung müssten wir uns auf die Websites der verschiedenen Kurierdienstleister einloggen, für jede Sendung das Track- und Trace-Protokoll ausdrucken und dann archivieren – insgesamt wäre das ein riesiger zusätzlicher Aufwand gewesen." Seit Januar 2014 verläuft die gesamte Abwicklung elektronisch gestützt und automatisiert – ohne Aufwand für die GEA-Mitarbeiter. (AEB: ra)

AEB: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Identitäts- und Integritätsfunktionen

    Keyfactor, eine Maschinen- und IoT-Identitätsplattform, gibt bekannt, die Zertifizierung nach dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) Version 3.2 erhalten zu haben. Die PKI-basierten digitalen Identitäts- und Integritätsfunktionen helfen Unternehmen dabei alle Aspekte des digitalen Vertrauens bei Geräten, die Karteninhaberdaten verarbeiten, speichern und/oder übertragen, abzudecken.

  • Whistleblowing-Mechanismus gefragt

    Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.

  • Bisher über 30 Gerichte für Aufsicht zuständig

    Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht. Sie soll künftig - ab dem 1.1.2025 - beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein. Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung.

  • Kompromiss im Vermittlungsausschuss nötig

    Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt. Im Bundesrat hat am 10. Februar 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden sollte, im ersten Schritt nicht gebilligt. Die EQS Group, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, bedauert, dass das Gesetz wegen Details nicht verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf, der vor Weihnachten vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war, beinhaltete nach einigen Nachbesserungen die Pflicht, anonyme Meldungen zu bearbeiten.

  • Zum letzten Mal unverschlüsselte Anfragen

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen