Bankenverschuldung begrenzen
Banken: Vierte Änderungsverordnung zur Institutsvergütungsverordnung
Der Puffer der Verschuldungsquote und seine Auswirkungen auf die aufsichtsrechtliche Vergütungsregulierung in der Bankenbranche
Prof. Dr. Gerd Waschbusch, Hannes Schuster, Sabrina Kiszka
Zeitgleich mit der Konsultationsphase zur Dritten Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung Ende des Jahres 2020 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits die Konsultation zur Vierten Änderungsverordnung der Institutsvergütungsverordnung durchgeführt. Anlass für die Notwendigkeit der Ausarbeitung der Vierten Änderungsverordnung ist der auf Grundlage des Risikoreduzierungsgesetzes zum 1.1.2023 neu einzuführende § 10j KWG, der die europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung des Puffers der Verschuldensquote für global systemrelevante Institute nach Art. 92 Abs. 1a CRR (Kapitaladäquanzverordnung) aufgreift und präzisiert.
Der vorliegende Beitrag analysiert den Puffer der Verschuldungsquote und gibt einen Ausblick auf die aller Voraussicht nach ebenfalls zum Anfang des kommenden Jahres in Kraft tretenden Vorschriften der "Vierten Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung".
Nachdem erst vor Kurzem mit dem Inkrafttreten der "Dritten Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung" am 25.9.2021 wesentliche vergütungsspezifische Regelungen des EU-Bankenpakets und des die Richtlinien des EU-Bankenpakets umsetzenden Risikoreduzierungsgesetzes in die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) überführt wurden, zeichnet sich eine neuerliche Überarbeitung der Institutsvergütungsverordnung ab.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2022; Seite 116 bis 119) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche
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Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung
Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".
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