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Leitplanken des Kartellrechts beachten


Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen zwei CO2-Pipeline-Kooperationsprojekte
Im Rahmen der Kooperation zwischen OGE und ONTRAS planen die Unternehmen eine Export-Pipeline von einer Region mit emissionsintensiven Industrien zu möglichen Exportstandorten



Die Open Grid Europe GmbH (OGE), die Betreiberin des größten Gasfernleitungsnetzes in Westdeutschland, plant den Bau einer CO2-Pipeline in Kooperation mit dem ostdeutschen Gasfernleitungsnetzbetreiber ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) und eine weitere CO2-Pipeline in Kooperation mit der belgischen Fluxys S.A. (Fluxys). Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im einstelligen Milliardenbereich hat OGE das Bundeskartellamt um Hinweise gebeten, falls kartellrechtliche Bedenken gegen die beiden Projekte bestehen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Nach aktuellem Stand wäre auch ohne Kooperation nicht zu erwarten, dass die beteiligten Unternehmen in den nächsten Jahren konkurrierende CO2-Pipeline-Projekte in Angriff nehmen würden. Daher bestehen aus wettbewerblicher Sicht gegen die beiden Kooperationsvorhaben keine grundsätzlichen Bedenken. Bei der konkreten Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern müssen jedoch die Leitplanken des Kartellrechts beachtet werden. Da die Beteiligten in anderen Bereichen als Wettbewerber anzusehen sind, darf die Zusammenarbeit nur in dem Maße erfolgen, wie dies für die Realisierung der Projekte erforderlich ist."

Zur Vermeidung klimaschädlicher CO2-Emissionen wird künftig in einigen industriellen Prozessen CO2 abgeschieden, welches anschließend dauerhaft unterirdisch bzw. unterseeisch gespeichert werden soll (sog. carbon capture and storage – CCS). Die CO2-Abscheidung soll insbesondere bei der Müllverbrennung sowie bei der Kalk- und Zementherstellung zum Einsatz kommen. Die geplanten CO2-Pipelines dienen dem Transport von abgeschiedenem CO2 zu bestehenden und geplanten Offshore-Langzeitspeichern unter der Nordsee sowie unter dem dänischen Festland.

Im Rahmen der Kooperation zwischen OGE und ONTRAS planen die Unternehmen eine Export-Pipeline von einer Region mit emissionsintensiven Industrien zu möglichen Exportstandorten. Hierbei verantworten die Unternehmen jeweils einen Abschnitt der Pipeline.

Bei dem Kooperations-Projekt zwischen OGE und Fluxys wird OGE ein Pipelinesystem von West- und Süddeutschland bis zur deutsch-belgischen Grenze errichten. Von dort aus plant Fluxys eine CO2-Transitpipeline durch Belgien bis Zeebrügge. Bestehende Erdgasleitungen können nicht für den Transport von CO2 umgewidmet werden. Daher ist ein Neubau von Leitungen erforderlich. Dieser erfolgt in beiden Projekten weitestgehend entlang bestehender Erdgastrassen der jeweiligen Fernleitungsnetzbetreiber.

In den genannten Projekten haben sich die Unternehmen darauf geeinigt, ob und welche Pipeline-Abschnitte sie jeweils selber errichten werden. Bei der Realisierung der gemeinsamen Pipeline-Projekte ist zwischen den Netzbetreibern auch ein gewisser Informationsaustausch zur Abstimmung der Pipeline-Dimensionierung erforderlich. Des Weiteren sind langfristige Verträge mit sog. Ankerkundinnen und -kunden zum Zwecke der beidseitigen Investitionssicherheit geplant.

Bei der kartellrechtlichen Bewertung der Projekte ist zu berücksichtigen, dass sich diese noch in einem sehr frühen Stadium befinden. Die Marktverhältnisse im Bereich des CO2-Transports entwickeln sich dynamisch. Dies könnte möglicherweise dazu führen, dass einzelne Elemente der Kooperation zukünftig ggf. neu bewertet werden müssen. Sollte die Nachfrage nach CO2-Transportleistungen künftig stark steigen, wären auch konkurrierende Pipeline-Projekte denkbar, sodass neue Projekte der vorliegenden Größenordnung dann kartellrechtlich genauer zu prüfen wären. Grundsätzlich sind die beteiligten Unternehmen selbst dafür verantwortlich, ihre Kooperationen kartellrechtskonform auszugestalten. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 06.08.25


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