Entwicklung und Einsatz Künstlicher Intelligenz
Die neue KI-Verordnung und ihre Herausforderungen für unternehmensinterne Compliance-Strukturen
Für die rechtliche Einbettung der mit KI verbundenen Risiken nimmt der europäische Verordnungsgeber sowohl die Anbieter, Einführer und Händler als auch die Nutzer von KI-Systemen in den Blick
Dr. Cornelius Böllhoff
In der Rechtspraxis wird seit April 2021 über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine KI-Verordnung (KI-VO-E) diskutiert. In allen europäischen Mitgliedstaaten sollen die Entwicklung und der spätere Einsatz von KI-Systemen in verschiedenen Risikogruppen kategorisiert und reguliert werden. Dies führt zu Herausforderungen für die Compliance-Abteilungen von Unternehmen.
Die Anzahl an Rechtsnormen zur Regulierung digitaler Innovationen nimmt zu. Das Digitalisierungsrecht wächst dadurch zu einer im Compliance-Kontext eigens zu berücksichtigenden Materie: Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Neuerungen im IT-Sicherheitsrecht und der Regulierung der Digitalwirtschaft wird der Entwurf der Europäischen Kommission einer Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) derzeit politisch und rechtlich diskutiert. All diese neuen Regelungen im Digitalisierungsrecht sind schwer überschaubar und stellen Compliance-Management-Systeme (CMS) vor neue Herausforderungen.
Für die rechtliche Einbettung der mit KI verbundenen Risiken nimmt der europäische Verordnungsgeber sowohl die Anbieter, Einführer und Händler als auch die Nutzer von KI-Systemen in den Blick. Produkthaftungsrechtliche Komponenten, vor allem aber ein erheblicher Bußgeldrahmen und die Verpflichtung zur Implementierung eigener Risikomanagementsysteme (RMS) müssen in bestehende Compliance-Strukturen integriert werden.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2023; Seite 63 bis 67) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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Gefahr: Haftung des Geschäftsführers
Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt.
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HinSchG sieht ein Sanktionsregime vor
Am 2.6.2023 war es so weit: Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (HinSchG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
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KI-Nutzung & Geldwäscheprävention
Künstliche Intelligenz (KI) verspricht erhebliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile im Kampf gegen Geldwäsche. Um diese Vorteile verantwortungsbewusst nutzen zu können, sind entsprechende organisatorische und instrumentelle Governance-Vorkehrungen zu treffen.
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CISO-Berichtsstrukturen: Vor- und Nachteile
Obwohl die Relevanz der Cybersicherheit stetig zunimmt, gibt es bislang wenig Literatur, die sich mit den Berichtsbeziehungen von CISOs im Rahmen guter Corporate Governance befasst.
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Überblick über die regulatorischen Bedingungen
Die Endfassungen der ersten beiden Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung (IFRS Sustainability Disclosure Standards, IFRS SDS) stehen kurz vor der Veröffentlichung. Damit wird ein neues Kapitel in der Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen, das in vielen Rechtsordnungen von hoher unmittelbarer Relevanz sein wird.
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Neues Verständnis der Corporate Governance
"Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.
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Besetzung des Aufsichtsrats
Den gewachsenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen kann nur durch spürbaren Kompetenzaufbau begegnet werden. Vermehrt wird daher eine Nominierung der Aufsichtsräte anhand von klar definierten Anforderungsprofilen gefordert. Allerdings kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied den gestiegenen Anforderungen allein nicht gerecht werden.
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Auch KMU benötigen ein CMS
Geschäftsführerende haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt. Es gibt zwar keine originäre gesetzliche Pflicht für Geschäftsführende, ein Compliance-Management-System (CMS) zu implementieren.
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Überblick über die regulatorischen Bedingungen
"Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.
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Einsatz von Governance-Kodizes
In einem Beitrag der Ausgabe 02/2023 wurde die Wirksamkeit von Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) in öffentlichen Unternehmen untersucht. Nicht nur in öffentlichen Unternehmen sind immer häufiger Governance Kodizes im Einsatz - auch in Nonprofit Organisationen (NPOs) sind erste Nutzungen zu beobachten. Die Wirksamkeit von Governance Kodizes in NPOs ist dabei allerdings empirisch noch sehr wenig untersucht.