Qualifikationsmatrix empfohlen


Kompetenzprofile von Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussmitgliedern: Inhaltsanalyse der Qualifikationsmatrizen
Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied pro Unternehmen verfügt über Expertise im Rechnungswesen



Prof. Dr. Reiner Quick, Kevin Gauch, Rebekka Ballering

Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist. In diesem Kontext ist eine Qualifikationsmatrix zu erstellen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Berichterstattung für die DAX-40-Unternehmen und zeigt Verbesserungsbedarf auf.

Das Diversitätsmanagement eines Unternehmens nimmt inzwischen für zahlreiche Stakeholder eine bedeutende Rolle bei der Entscheidungsfindung ein. So wird beispielsweise die Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat und Vorstand von vielen Investoren als wesentliches Kriterium betrachtet. Diversität beschränkt sich jedoch keineswegs auf geschlechterspezifische Merkmale, sondern umfasst weitere Unterscheidungsmerkmale, beispielsweise Kompetenzen. § 105 Abs. 1 AktG sieht eine klare Trennung zwischen Leitungs- und Kontrollorgan vor, d.h. ein Aufsichtsratsmitglied kann nicht gleichzeitig im Vorstand der Gesellschaft tätig sein. Der Aufsichtsrat übernimmt nach § 111 Abs. 1 AktG die Überwachung der Geschäftsführung.

Um diese Funktion zeitgemäß und umfassend ausüben zu können, bedarf es kompetenter Aufsichtsräte. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das am 1.7.2021 in Kraft trat, hat die Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen von öffentlichem Interesse verschärft, um das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt zu stärken. Nach § 100 Abs. 5 AktG muss nunmehr mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf demGebiet der Abschlussprüfung verfügen. Zudem müssen die Mitglieder in ihrer Gesamtheit Branchenkenntnisse aufweisen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2024; Seite 24 bis 28) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Umsetzung der CSRD in Deutschland

    Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist im Januar 2023 in Kraft getreten; ein Jahr später folgten die von der CSRD eingeführten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Damit ist nunmehr der Übergang von der nichtfinanziellen zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung vollzogen.

  • Die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften bei AiC

    Die Rechtsvorschriften zum Acting in Concert (AiC) sollen Minderheitsaktionäre vor Benachteiligung und Unternehmen vor feindlichen Übernahmen schützen. Allerdings verhindern sie auch die Zusammenarbeit von Investoren. Diese könnten gemeinsam ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und höhere Corporate-Governance-Standards bei ihren Portfoliounternehmen durchsetzen.

  • Corporate Governance von Familienunternehmen

    Family Offices stellen in Deutschland aufgrund des hohen Anteils von Familienunternehmen ein interessantes Betätigungsfeld für Theorie und Praxis dar. Diese Gesellschaften übernehmen für eine oder mehrere Unternehmerfamilien Aufgaben der Vermögensverwaltung, Family Governance und ggf. weitere Themengebiete.

  • Abschlussprüfung & Werthaltigkeitstest

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen. Darüber hinaus können ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell oder sehr gute Zukunftsaussichten des Unternehmens den Kaufpreis in die Höhe treiben

  • Berichtsangaben des ESRS LSME

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung bei großen Kapitalgesellschaften und bei kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften eingeführt. In Zukunft werden auch zahlreiche kleine und mittelgroße Unternehmen mittelbar zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Januar 2024 einen Konsultationsentwurf eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (VSME ESRS ED).

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor. Diese werden im vorliegenden Beitrag vorgestellt.

  • Corporate Governance mit IFRS 18

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden. Parallel läuft seit März 2024 die Konsultation des Entwurfs IASB/ED/2024/1 zu Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 mit Blick auf Unternehmenszusammenschlüsse und diesbezügliche Angaben sowie damit einhergehende Geschäfts- oder Firmenwerte (GFW) und mögliche Wertminderungen.

  • Steuer-Governance & ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Vergütungshöhen & Gender Pay Gap

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

  • Steigende Komplexität der Diversitätsangaben

    Die Berichterstattung über Vielfalt in der Unternehmensführung und der gesamten Belegschaft (Diversity Reporting) stellt eine zentrale Teilmenge der nichtfinanziellen Unternehmenskommunikation dar. Durch unterschiedliche nationale und internationale Normierungen sind Diversity-Informationen derzeit allerdings auf unterschiedliche Nachhaltigkeits- und Corporate-Governance-Berichte verteilt.

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