Wesentlichkeitsbeurteilung: Einfluss der Pandemie


Die Festlegung der Wesentlichkeit im Schatten der Corona-Pandemie
Eine Analyse berichteter Bezugsgrößen und Grenzwerte in Großbritannien



Michael Schmitz, Dr. Markus Widmann

Die Ergebnisse einer Analyse der Bestätigungsvermerke von im FTSE 100 gelisteter Unternehmen im Hinblick auf die Wesentlichkeitsberichterstattung während der Corona-Pandemie zeigen, dass seltener gewinnbezogene Bezugsgrößen bei der Festlegung der Wesentlichkeit herangezogen wurden. Auch kamen nun häufiger Bezugsgrößenwechsel vor. Einerseits wurde dabei die zuvor genutzte Bezugsgröße durch eine andere ersetzt, andererseits fanden bspw. Wechsel von stichtagsbezogenen Betrachtungen zu Durchschnittsbetrachtungen der gleichen Bezugsgröße im Zeitablauf statt. Ebenfalls ist zu beobachten, dass die auf die Bezugsgröße angewendeten Prozentsätze zum Teil so festgelegt wurden, dass nominal der gleiche Betrag der Wesentlichkeit trotz veränderter Bezugsgröße resultiert. Die gewählten Praktiken unterscheiden sich in Abhängigkeit der jeweiligen Prüfungsgesellschaft.

Die Corona-Pandemie und die damit im Zusammenhang stehenden Schutzmaß- nahmen und politischen Eingriffe zur Verlangsamung der Virusausbreitung beeinflussen seit dem ersten Quartal 2020 erheblich das gesellschaftliche Zusammenleben. Die Ausbreitung dieser Atemwegserkrankung brachte auch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen mit sich, bei denen die von Abschlussprüfern zu prüfenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen ihrer Prüfungsmandanten zum nachfolgenden Bilanzstichtag erheblich betroffen waren.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2022; Seite 175 bis 182) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • ESG-Aspekte in der Unternehmensführung

    Der Umbau der Wirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit kommt zwar deutlich voran - wichtiger Treiber sind die Anforderungen der Kapitalmärkte. Es gibt aber auch noch reichlich Nachholbedarf und Hemmnisse, die der raschen Auflösung dieses Nachholbedarfs entgegenstehen.

  • Entfernen einer unrichtigen Gesellschafterliste

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall will ein GmbH- Geschäftsführer seine Abberufung verhindern, die nicht - wie vorgesehen - der Aufsichtsrat, sondern der Alleingesellschafter beschlossen hatte.

  • Herausforderungen interner Untersuchungen

    Interne Untersuchungen sind insbesondere in komplexeren Fällen zeitintensiv und können Wochen oder gar Monate dauern. Diese Dauer steht in einem Spannungsfeld mit der Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB. Wann ist diese interne Untersuchung beendet? Wann sind zumindest alle relevanten Tatsachen ermittelt, um Personalentscheidungen treffen zu müssen? Und wann beginnt somit die Kündigungserklärungsfrist?

  • Von der Sanktions- zur Anreizkultur

    Anreiz- und Sanktionssysteme können zur Einhaltung von Compliance motivieren und Compliance-konformes Verhalten fördern. Deloitte hat untersucht, welchen Fokus Organisationen dabei legen.

  • Ausgestaltung der Vorstandsvergütung

    Viele Unternehmen - nicht nur im börsennotierten Kontext - stehen mittlerweile nicht mehr vor der Frage ob, sondern wie ESG-Leistungskriterien in der Vergütung von Vorständen und Führungskräften integriert werden sollen. Dieser Beitrag gibt auf Basis der Unternehmen der DAX-Familie einen Einblick in die aktuelle Marktpraxis zur ESG-Zielsetzung.

  • Rechnungslegung und Taxonomie-VO

    Für das Geschäftsjahr 2022 haben europäische Unternehmen erstmals die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung vollumfänglich anzuwenden und die Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten für die bereits vorliegenden Umweltziele zu beurteilen. Obschon dabei ökologische Nachhaltigkeitsaspekte im Vordergrund stehen, ist auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards nachzuweisen.

  • Führungsfähigkeit des Aufsichtsrats

    Die Möglichkeiten des Aufsichtsrats, die Unternehmensleitung konstruktiv zu beraten und effektiv zu überwachen, wird begrenzt und zugleich beeinflusst von den zur Verfügung gestellten Informationen. Erkenntnisse aus der Kognitionswissenschaft belegen, dass Informationsaufbereitung und -verfügbarkeit maßgeblichen Einfluss darauf haben, wie diese im menschlichen Gehirn verarbeitet werden können. Die in den obersten Führungsgremien nicht selten ausgeprägte Fokussierung auf Tabellenkalkulationen und Präsentationsfolien führt zu vorgeprägten Denkweisen und Kommunikationsformen.

  • Wirecard und EY

    Die EU hat mit dem achten Sanktionspaket gegen die Russische Föderation neue Sanktionen eingeführt und bestehende Sanktionen verschärft. Das Sanktions- und Embargorecht der EU hat damit an Komplexität und Umfang noch einmal zugenommen. Die Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der EU. Ein robustes exportkontrollrechtliches Compliance-Management-System ist wichtiger denn je.

  • Beschlussfeststellungskompetenz bei der GmbH

    Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Auf welchem Weg und mit welcher Beschlussmehrheit kann die Beschlussfeststellungskompetenz zugewiesen werden? Antworten auf diese Frage liefert das OLG Köln. Viele AGs nutzen die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Beschlüsse später für nichtig erklärt werden, sollten Fehler bei der Einladung und Durchführung einer HV vermieden werden, zeigt eine Entscheidung des LG München I.

  • Das Hinweisgeberschutzgesetz

    Der Bundestag hat am 29.9.2022 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten. Am 19.10.2022 erfolgte eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Hinweisgebende vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

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