Bestätigungsvermerk mit geänderter Struktur
Der neue Bestätigungsvermerk bei Abschlussprüfungen
Erste Praxiserfahrungen bei der Anwendung der neuen Regelungen
Christoph Scharr, Inga Bernhardt, Dr. Sebastian Koch
Der Bestätigungsvermerk verändert sich durch die neuen Anforderungen der EU-Abschlussprüferverordnung sowie der internationalen und nationalen Prüfungsstandards grundlegend. Neben einer neuen Struktur fallen vor allem auch die Inhalte des Bestätigungsvermerks deutlich detaillierter aus als bisher. Für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities; PIEs) ist zudem über besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters; KAMs) zu berichten. Der folgende Beitrag beschreibt kurz die Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf die Formulierung des Bestätigungsvermerks. Im Anschluss werden die ersten Praxiserfahrungen mit den bisher erteilten neuen Bestätigungsvermerken dargestellt.
Als Auswirkung der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise mit Ursprung in 2008 sind von unterschiedlichen Seiten (EU, PCAOB und IAASB) weitreichende Reformen zur Abschlussprüfung eingeleitet worden. Ein gemeinsames Ziel der Aktivitäten ist, die Kommunikation zwischen
dem Abschlussprüfer und den externen Abschlussadressaten zu verbessern. Die Berichterstattung im Rahmen der Durchführung einer Abschlussprüfung erfolgt in Deutschland grundsätzlich über den Bestätigungsvermerk und den Prüfungsbericht.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2017; Seite 169 bis 174) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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Weg zur Bekämpfung von Geldwäsche
Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können.
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LkSG in der Praxis
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen gleich welcher Rechtsform, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende in Deutschland beschäftigen.
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KI zur Entwicklung des Geschäftsmodells
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Führung, Aufsicht und Belegschaftsvertretung vor die Herausforderung, das Thema zu durchdringen, Entwicklungslinien zu verstehen und Schlussfolgerungen für die eigene Organisation zu ziehen. Der vorliegende Beitrag gibt Impulse für eine KI-kompetente Corporate Governance.
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Regulatorischer Druck auf die Kapitalmarktkonzerne
Der gesellschaftliche und regulatorische Druck auf die Kapitalmarktkonzerne zur Etablierung von mehr Diversität in den obersten Führungsgremien nimmt zu. Ergebnisse einer multidimensionalen Untersuchung zum Status quo der Diversität in der Unternehmensführung von Euro-Stoxx-50-Unternehmen zeigen ein differenziertes Bild.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung & Fahrradbranche
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird anhand zahlreicher Rahmenwerke, Standards und Leitfäden unter anwendungsorientierten Gesichtspunkten konkretisiert. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) stellt einen Leitfaden dar, der Unternehmen die Berichterstattung über nachhaltigkeitsrelevante Aspekte des betrieblichen Handelns anhand von 20 Kriterien ermöglicht.
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Wesentlichkeitsanalyse & Rechnungslegung
Seit 1.1.2024 sind die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - trotz noch fehlender Rechtsumsetzung im Großteil der Mitgliedstaaten - in der EU anzuwenden. Die damit einhergehenden Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit sind ein wesentlicher Baustein in der übergeordneten Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission - und für europäische Unternehmen ein weiterer Schritt hin zu einer neuen "Sustainable Corporate Governance".
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Qualifikationsmatrix empfohlen
Nach der aktuellen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten, wobei auf Diversität zu achten und Nachhaltigkeitsexpertise zu berücksichtigen ist.
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SOGs gewinnen an Bedeutung
Aktienhaltevorschriften bzw. Share Ownership Guidelines (SOGs) haben in den vergangenen Jahren in der Vorstandsvergütung an Relevanz gewonnen, insbesondere in größeren börsennotierten Unternehmen. Auch der Druck auf kleinere börsennotierte Unternehmen, SOGs einzuführen, nimmt zu.
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Einführung: D&O-Versicherung
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um eine D&O- Versicherung. Ein Teil des Versicherungsschutzes kann auch in der Übernahme von Verteidigungskosten im Fall eines Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer bestehen.
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Einrichtung von Hinweisgebersystemen
Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unter der Whistleblower-Richtlinie der EU und dem Hinweisgeberschutzgesetz stellen. Er gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und praxisorientierte Empfehlungen unter Berücksichtigung der teils unterschiedlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten der EU.