Überwachungseffektivität des Aufsichtsrats
Querbesetzung in Aufsichtsratsausschüssen von DAX-Unternehmen
Empirische Befunde zur Umsetzung der Selbstorganisationspflicht
Von Willi Ceschinski, Maximilian Behrmann, PD Dr. Remmer Sassen
Die Qualität der Aufsichtsratstätigkeit und die sich hieraus ergebende Überwachungseffektivität werden in jüngerer Zeit in Praxis und Forschung in vielfältiger Hinsicht kontrovers diskutiert. Als Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzmarktkrise wurden in vielen Ländern gesetzliche Novellierungen umgesetzt, welche die Überwachungseffektivität des Aufsichtsrats erhöhen sollten. Im Mittelpunkt stehen hierbei konkretisierte Anforderungen der Aufsichtsratstätigkeit (z. B. Überwachung des Vorstands oder Festsetzung der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat) und die Selbstorganisationspflicht durch die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen.
Hierbei ist die Querbesetzung von Aufsichtsratsausschüssen ein Forschungsfeld, das – im Vergleich zu Untersuchungen, die sich mit der Bedeutung und den Aufgaben einzelner Ausschüsse (z. B. dem Prüfungsausschuss) beschäftigen – bisher kaum bearbeitet wurde.
Insbesondere bei der Selbstorganisationspflicht durch die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen zeigt sich, dass weitestgehend ein Mangel an konkreten gesetzlichen Vorschriften zur Ausgestaltung dieser Ausschüsse und deren personeller Besetzung vorherrscht. Dies betrifft insbesondere die Querbesetzung von Aufsichtsratsausschüssen, worunter die zeitgleiche Zugehörigkeit eines Aufsichtsrats zu zwei oder mehr Ausschüssen zu verstehen ist.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2018; Seite 28 bis 36) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)
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