Prinzipienorientierte Umsetzung der CSR-RL


CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Neue Herausforderungen für Unternehmensleitung und Aufsichtsrat
Umsetzungshinweise zur Erstellung der verpflichtenden nichtfinanziellen Erklärung gem. CSR-RLUG



Von Dr. Guido Pfeifer, Prof. Dr. Inge Wulf

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) am 19.4.2017 erfolgte die Transformation der EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility (CSR-RL, Nr. 2014/95/EU) in nationales Recht. Die neuen Berichtspflichten beenden für bestimmte große Unternehmen die Freiwilligkeit in Sachen CSR, führen zu einer Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung innerhalb der regulären handelsrechtlichen Pflichtpublizität und sollen eine Veränderung der Kultur in den Unternehmen bewirken.

Dabei gewähren die neuen Vorschriften den betroffenen Unternehmen bei der Ausgestaltung der nichtfinanziellen Berichterstattung größtmögliche Flexibilität. Dieser Beitrag zeigt nach einer Kurzdarstellung der neuen Berichtsanforderungen die damit verbundenen Herausforderungen für Vorstand und Aufsichtsrat, eine Überführung in die Kategorien immaterieller Werte und eine mögliche Berichtsstruktur auf.

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne ab einer bestimmten Größe eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen Bericht erstellen und offenlegen. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird sich durch die erforderlichen Angaben zu CSR-Aspekten in der unternehmerischen Liefer- und Wertschöpfungskette wahrscheinlich deutlich ausweiten, insbesondere auf die Lieferanten.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 4, 2017; Seite 181 bis 187) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Gefahr: Haftung des Geschäftsführers

    Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt.

  • HinSchG sieht ein Sanktionsregime vor

    Am 2.6.2023 war es so weit: Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (HinSchG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

  • KI-Nutzung & Geldwäscheprävention

    Künstliche Intelligenz (KI) verspricht erhebliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile im Kampf gegen Geldwäsche. Um diese Vorteile verantwortungsbewusst nutzen zu können, sind entsprechende organisatorische und instrumentelle Governance-Vorkehrungen zu treffen.

  • CISO-Berichtsstrukturen: Vor- und Nachteile

    Obwohl die Relevanz der Cybersicherheit stetig zunimmt, gibt es bislang wenig Literatur, die sich mit den Berichtsbeziehungen von CISOs im Rahmen guter Corporate Governance befasst.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    Die Endfassungen der ersten beiden Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung (IFRS Sustainability Disclosure Standards, IFRS SDS) stehen kurz vor der Veröffentlichung. Damit wird ein neues Kapitel in der Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen, das in vielen Rechtsordnungen von hoher unmittelbarer Relevanz sein wird.

  • Neues Verständnis der Corporate Governance

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Besetzung des Aufsichtsrats

    Den gewachsenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen kann nur durch spürbaren Kompetenzaufbau begegnet werden. Vermehrt wird daher eine Nominierung der Aufsichtsräte anhand von klar definierten Anforderungsprofilen gefordert. Allerdings kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied den gestiegenen Anforderungen allein nicht gerecht werden.

  • Auch KMU benötigen ein CMS

    Geschäftsführerende haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt. Es gibt zwar keine originäre gesetzliche Pflicht für Geschäftsführende, ein Compliance-Management-System (CMS) zu implementieren.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Einsatz von Governance-Kodizes

    In einem Beitrag der Ausgabe 02/2023 wurde die Wirksamkeit von Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) in öffentlichen Unternehmen untersucht. Nicht nur in öffentlichen Unternehmen sind immer häufiger Governance Kodizes im Einsatz - auch in Nonprofit Organisationen (NPOs) sind erste Nutzungen zu beobachten. Die Wirksamkeit von Governance Kodizes in NPOs ist dabei allerdings empirisch noch sehr wenig untersucht.

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