
Corporate Governance Reporting
Erwartungen der Stakeholder an die Aufsichtsratstätigkeit
Aufgrund der vielfältigen Sanktionsmöglichkeiten bei konstatierten Mängeln zum CGR stellt die Enforcement-Prüfung ein wichtiges Überwachungsinstrument der handelsrechtlichen Abschlussprüfung dar
Von Prof. Dr. Carl-Christian Freidank
(08.07.15) - In Teil A wurden im Einzelnen mögliche Ausprägungen der Erwartungslücke, die sich auf das Accounting, Auditing oder Reporting beziehen können, herausgearbeitet und sodann Vorschläge zu ihrer Vermeidung bzw. zumindest partiellen Schließung unterbreitet. Hierdurch lässt sich das Risiko zivil- und strafrechtlicher Konsequenzen sowie persönlicher Reputationsschäden für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Auftretens negativer Auswirkungen auf den Unternehmenswert infolge einer nicht gewissenhaften Erfüllung ihrer Überwachungs-, Beratungs- und Berichterstattungsaufgaben erheblich senken. Nun geht es um die Ausgestaltung der hierfür notwendigen Informationsversorgung in Form eines effizienten Reportinginstruments.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 3, 2015, Seite 136 bis 140) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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