Repräsentation von Frauen in Geschäftsleitungen


Frauen in Top-Gremien öffentlicher Unternehmen
Follow-up-Studie zeigt niedrige sowie je nach Region und Branche stark schwankende Repräsentation


Von Dr. Ulf Papenfuß, Sascha Behrens und Tom Sandig

(12.03.13) - Die Repräsentation von Frauen in den Spitzengremien wird für öffentliche Unternehmen wie für die Privatwirtschaft sehr intensiv diskutiert. Diese Follow-up-Studie zeigt über eine Analyse der Internetseiten von 449 öffentlichen Unternehmen aller Landeshauptstädte, des Bundes und der Bundesländer auf aktueller und deutlich ausgeweiteter Datenbasis, dass sich der städteübergreifende Gesamtanteil von Frauen in den Geschäftsleitungen von 11,6 Prozent in 2007 lediglich auf 14,9 Prozent in 2012 erhöht hat. Insbesondere divergiert die Repräsentation sowohl zwischen den Städten und Bundesländern als auch Branchen beträchtlich zwischen 30 Prozent und 0 Prozent.

In den Aufsichtsräten der Städte bleibt die Gesamtrepräsentation mit 26,9 Prozent konstant; bei den Bundesländern liegt sie deutlich niedriger bei 17,4 Prozent. Übergreifend ist nach den Daten keine verstärkte Berufung von Frauen zu erkennen. Die von der Politik in der Diskussion bzw. in Gesetzesinitiativen formulierten Zielmarken werden für öffentliche Unternehmen nach wie vor eindeutig nicht erreicht.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2013, Seite 5 bis 9) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Gefahr: Haftung des Geschäftsführers

    Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt.

  • HinSchG sieht ein Sanktionsregime vor

    Am 2.6.2023 war es so weit: Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (HinSchG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

  • KI-Nutzung & Geldwäscheprävention

    Künstliche Intelligenz (KI) verspricht erhebliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile im Kampf gegen Geldwäsche. Um diese Vorteile verantwortungsbewusst nutzen zu können, sind entsprechende organisatorische und instrumentelle Governance-Vorkehrungen zu treffen.

  • CISO-Berichtsstrukturen: Vor- und Nachteile

    Obwohl die Relevanz der Cybersicherheit stetig zunimmt, gibt es bislang wenig Literatur, die sich mit den Berichtsbeziehungen von CISOs im Rahmen guter Corporate Governance befasst.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    Die Endfassungen der ersten beiden Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung (IFRS Sustainability Disclosure Standards, IFRS SDS) stehen kurz vor der Veröffentlichung. Damit wird ein neues Kapitel in der Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen, das in vielen Rechtsordnungen von hoher unmittelbarer Relevanz sein wird.

  • Neues Verständnis der Corporate Governance

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Besetzung des Aufsichtsrats

    Den gewachsenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen kann nur durch spürbaren Kompetenzaufbau begegnet werden. Vermehrt wird daher eine Nominierung der Aufsichtsräte anhand von klar definierten Anforderungsprofilen gefordert. Allerdings kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied den gestiegenen Anforderungen allein nicht gerecht werden.

  • Auch KMU benötigen ein CMS

    Geschäftsführerende haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt. Es gibt zwar keine originäre gesetzliche Pflicht für Geschäftsführende, ein Compliance-Management-System (CMS) zu implementieren.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Einsatz von Governance-Kodizes

    In einem Beitrag der Ausgabe 02/2023 wurde die Wirksamkeit von Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) in öffentlichen Unternehmen untersucht. Nicht nur in öffentlichen Unternehmen sind immer häufiger Governance Kodizes im Einsatz - auch in Nonprofit Organisationen (NPOs) sind erste Nutzungen zu beobachten. Die Wirksamkeit von Governance Kodizes in NPOs ist dabei allerdings empirisch noch sehr wenig untersucht.

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