Qualität der Berichterstattung
Die Implementierungsleitlinien – Teil 9: Konkrete Handlungshinweise in den Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision
Bei der Berichterstattung berücksichtigen Interne Revisoren die Kriterien für die Berichterstattung (Standard 2410), die Qualität der Berichterstattung (Standard 2420) und die Verbreitung der Ergebnisse (Standard 2440)
Michael Bünis
Die Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) sind das konzeptionelle Rahmenwerk des Institute of Internal Auditors (IIA). Die Einhaltung ihrer verbindlichen Elemente (Grundprinzipien, Ethikkodex, Standards und Definition der Internen Revision) ist für die berufliche Praxis der Internen Revision unverzichtbar. Die Standards und ihre Erläuterungen sind Anforderungen an die Berufsausübung der Internen Revision und dienen zur Beurteilung ihrer Wirksamkeit. Die Implementierungsleitlinien unterstützen dabei, die Standards anzuwenden.
Im folgenden, abschließenden Teil der Serie werden die Implementierungsleitlinien zu den Ausführungsstandards zur Berichterstattung, zum Follow-up und zur Kommunikation der Risikoakzeptanz (Standards 2400-2600) zusammenfassend dargestellt. Neben den Standards und den Umsetzungshinweisen werden die Nachweise aufgeführt, die geeignet sind, die Erfüllung der Standards zu belegen. Die Implementierungsleitlinien zu den Standards 1000-2340 und zum Ethikkodex wurden in früheren Teilen der Veröffentlichung behandelt.
Interne Revisoren müssen über die Ergebnisse von Prüfungs- beziehungsweise Beratungsaufträgen berichten. Die Revisionsleitung sollte die Erwartungen der Geschäftsleitung an die Berichterstattung kennen. Die Revisoren müssen die Anforderungen an die Berichterstattung, die Richtlinien im Revisionshandbuch, die Erwartungen der Auftraggeber und die Nutzung von Standardvorlagen verstehen, um Konsistenz in der Ableitung von Feststellungen sicherzustellen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2022, Seite 118 bis 125) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden
Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.
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KRITIS und die Interne Revision
Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.
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Rahmenwerk des IIA
Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.
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Keine Verpflichtungen für Angreifende
Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.
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DORA-Basispapier
In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.