WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung


Nachweis von Sachkunde und Zuverlässigkeit - DIIR-Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäfts in Kreditinstituten"
Die Interne Revision sollte das bestehende Meldeverfahren in Bezug auf seine Effizienz überprüfen und bewerten, ob die erforderlichen Dokumentationen hinsichtlich Identifikation, Meldung und Sachkunde der betreffenden Mitarbeiter sichergestellt sind darüber hinaus ist zu bewerten, ob die Compliance-Funktion in ausreichender Form in den Kontrollprozess eingebunden ist



Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Was ändert sich mit MiFID II/MiFIR" (im Folgenden MiFID genannt) begonnen. Dieser Artikel passt unseren Beitrag aus der ZIR 1/15 dem ab 3. Januar 2018 geltenden Aufsichtsrecht bezüglich des Nachweises der Sachkunde und Zuverlässigkeit an. Die Änderungen zum Beschwerdeprozess werden wir in einem separaten Beitrag aufgreifen. Im Rahmen der Verabschiedung des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG), das im April 2011 als Folge der Finanzmarktkrise in Kraft trat und insbesondere den Schutz und die Stärkung der Kleinanleger zum Ziel hatte, erfolgten auch Änderungen und Ergänzungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), unter anderem um den § 34d.

Daraus resultierte die seit 1. November 2012 gültige Anzeigepflicht für in der Anlageberatung tätige Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und deren Konkretisierung in der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV).

Die in Deutschland geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben wurden inzwischen auf europäischer Ebene aufgegriffen. Sie sind durch WPDU seit 3. Januar 2018 zeitgleich zur MiFID umzusetzen.

Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgte im Rahmen des 2. Finanzmarknovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) durch den § 87 WpHG sowie Änderungen in der WpHGMaAnzV. Die bisher bestehenden Anforderungen an die Sachkunde, die Nachweis- und Meldepflichten sowie die betroffenen Mitarbeiter der WPDU wurden durch die Umsetzung im neuen § 87 WpHG deutlich erweitert. Das deutsche Aufsichtsrecht geht mit seinen Meldeanforderungen über die europäischen Mindeststandards hinaus und macht zusätzliche Unterscheidungen in den Meldedatenbanken sowie Arbeitsprozessen der WPDU erforderlich. Die Überprüfung durch externe Dritte ist in der ebenfalls aktualisierten Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) auf Basis des § 89 WpHG geregelt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2018, Seite 293 bis 300) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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    Kunststoffe sind gleichzeitig versatile und essenzielle Materialien für die moderne Wirtschaft und Mittelpunkt einer intensiven Diskussion um Umwelt- und Treibhausgaseffekte. Der von der EU forcierte Ausbau einer Kreislaufwirtschaft stellt einen Lösungsansatz dar, wertschaffende Kunststoffanwendungen bereitzustellen und dabei negative Umweltauswirkungen zu vermeiden.

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    Die Leistung einer Internen Revision zu messen, erscheint schon aufgrund der besonderen Tätigkeit von Revisorinnen und Revisoren schwierig. Hinzu kommt, dass Revisionsaufträge ganz verschiedene Zielrichtungen haben: Von der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit über das Aufzeigen von Sicherheitslücken, der Effizienzuntersuchung von Prozessen bis hin zur Beschäftigung mit der Wirksamkeit von Managementprozessen kann die Leistung einer Internen Revision aus ganz verschiedenen Wertbeiträgen bestehen. Wie sind diese zu messen?

  • Dem Begriff der Nachhaltigkeit auf der Spur

    Kaum ein Wort wird derzeit so gern und inflationär verwendet wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Es scheint das Zauberwort für jeden Lebensbereich zu sein - von der Ernährung über den Tourismus bis zur Wirtschaft, von der Kleidung über die Landwirtschaft bis zu Geldanlagen.

  • Neue Aufgaben für die Interne Revision?

    Nach langer Verzögerung ist im Juli 2023 auch in Deutschland die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie in Gestalt des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die nach diesem Gesetz behörden- und unternehmensintern einzurichtenden Meldestellen wurden nicht selten in die Zuständigkeit der Internen Revisionen angesiedelt. Diese zusätzliche Aufgabe kann sich zulasten der Jahresprüfkapazität auswirken und mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein, zumal auf Meldungen nach dem HinSchG in der Regel interne Prüfungen folgen dürften.

  • Ausbildung von Revisorinnen und Revisoren

    Das Bildungswesen gilt als wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von Humankapital und die Ausbildung von Fachkräften. Durch Bildungssysteme werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten zum kritischen Denken und technische Fertigkeiten vermittelt, die für die Arbeit in der modernen Berufswelt unerlässlich sind. Investitionen in Bildung, sei es durch akademische Einrichtungen oder Berufsausbildungsprogramme, vermitteln das notwendige Fachwissen, um komplexe Herausforderungen zu bewältigen

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