WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung


Nachweis von Sachkunde und Zuverlässigkeit - DIIR-Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäfts in Kreditinstituten"
Die Interne Revision sollte das bestehende Meldeverfahren in Bezug auf seine Effizienz überprüfen und bewerten, ob die erforderlichen Dokumentationen hinsichtlich Identifikation, Meldung und Sachkunde der betreffenden Mitarbeiter sichergestellt sind darüber hinaus ist zu bewerten, ob die Compliance-Funktion in ausreichender Form in den Kontrollprozess eingebunden ist



Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Was ändert sich mit MiFID II/MiFIR" (im Folgenden MiFID genannt) begonnen. Dieser Artikel passt unseren Beitrag aus der ZIR 1/15 dem ab 3. Januar 2018 geltenden Aufsichtsrecht bezüglich des Nachweises der Sachkunde und Zuverlässigkeit an. Die Änderungen zum Beschwerdeprozess werden wir in einem separaten Beitrag aufgreifen. Im Rahmen der Verabschiedung des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG), das im April 2011 als Folge der Finanzmarktkrise in Kraft trat und insbesondere den Schutz und die Stärkung der Kleinanleger zum Ziel hatte, erfolgten auch Änderungen und Ergänzungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), unter anderem um den § 34d.

Daraus resultierte die seit 1. November 2012 gültige Anzeigepflicht für in der Anlageberatung tätige Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und deren Konkretisierung in der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV).

Die in Deutschland geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben wurden inzwischen auf europäischer Ebene aufgegriffen. Sie sind durch WPDU seit 3. Januar 2018 zeitgleich zur MiFID umzusetzen.

Die Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgte im Rahmen des 2. Finanzmarknovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) durch den § 87 WpHG sowie Änderungen in der WpHGMaAnzV. Die bisher bestehenden Anforderungen an die Sachkunde, die Nachweis- und Meldepflichten sowie die betroffenen Mitarbeiter der WPDU wurden durch die Umsetzung im neuen § 87 WpHG deutlich erweitert. Das deutsche Aufsichtsrecht geht mit seinen Meldeanforderungen über die europäischen Mindeststandards hinaus und macht zusätzliche Unterscheidungen in den Meldedatenbanken sowie Arbeitsprozessen der WPDU erforderlich. Die Überprüfung durch externe Dritte ist in der ebenfalls aktualisierten Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) auf Basis des § 89 WpHG geregelt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2018, Seite 293 bis 300) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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