Prüfleitfaden Zollabfertigung


Begrenzung der Haftungsrisiken durch die Prüfung der Internen Revision
Zoll ist ein Instrument der Außenhandelspolitik



DIIR-Arbeitskreis "Revision der Logistik"

In diesem Beitrag erläutern die Autoren, wie der Bereich Zoll von der Internen Revision geprüft werden kann. Schwerpunkt des Artikels ist ein Prüfleitfaden (Revisionsprogramm) von Praktikern für Praktiker. Für Prüfungshandlungen, die auf die Wirksamkeit der Prozesse in einer Auswahl von Verzollungsvorgängen abzielen, ist häufig die Hinzuziehung von internen oder externen Expertenkenntnissen notwendig.

Das internationale Zollrecht regelt die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Den Schwerpunkt bilden die Erhebung beziehungsweise die Freistellung von Einfuhrabgaben und die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs. In zunehmendem Maße fließen zusätzlich sicherheitsrechtliche Aspekte in das Zollrecht ein. Der nationale Gesetzgeber passt deswegen das Zollrecht den sich ändernden Verhältnissen und Gegebenheiten fortwährend an. Zölle sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung.

Nicht zu verwechseln ist der Zoll mit der Einfuhrumsatzsteuer (die der Umsatzsteuer entspricht, die auch im Inland zu jedem Nettopreis hinzugerechnet wird). Der Zoll ist ein Instrument der Außenhandelspolitik. Unterschieden wird zwischen Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrzöllen, je nachdem, bei welcher Verbringung der Ware eine Abgabe erhoben wird. Zölle sind Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben im Sinne des Zollrechts der EU (Art. 5 Nrn. 20 und 11 Unionszollkodex (UZK) und dienen heute in erster Linie dem Schutz der heimischen Wirtschaft.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2019, Seite 211 bis 219) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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