CA-Umsetzungsgrad unter deutschen Innenrevisionen


Empirische Studie zum Umsetzungsgrad von Continuous Auditing (CA) in deutschen Innenrevisionen
Die Größe der Innenrevision scheint keinen Einfluss auf den Umsetzungsgrad von Continuous Auditing zu haben



Von Johannes Martin Wagner

Continuous Auditing beschreibt die fortlaufende Durchführung von Prüfungsaktivitäten mittels Identifikation von Anomalien bzw. Abweichungen von zuvor definierten Sollzuständen und wird bereits seit 25 Jahren in der Wissenschaft diskutiert. Auch in der Praxis erfreut sich das Thema zunehmender Beliebtheit und wird von vielen Innenrevisionen zunehmend als Prüfungsmethodik angewendet. Trotz diverser Forschungen ist der Umsetzungsgrad von Continuous Auditing, insbesondere unter deutschen Innenrevisionen, jedoch unklar. Hinzu kommt, dass existierende Forschungsergebnisse sich stark auf U.S.-amerikanische Unternehmen fokussieren und Unterbereiche von Continuous Auditing nur geringfügig in Betracht gezogen werden.

Dieser Umstand hat den Anlass gegeben, eine umfragebasierte Studie zum Umsetzungsgrad von Continuous Auditing in Deutschland durchzuführen. Unter Anwendung eines 4-stufigen Reifegradmodells wurde ein allgemeiner Umsetzungsgrad von 2,3 festgestellt, was einem mittleren Umsetzungsgrad entspricht. Die Unterbereiche Continuous Controls Monitoring und Continuous Data Assurance weisen dabei einen überdurchschnittlichen Umsetzungsgrad auf (2,6 und 2,7 respektive), während der Umsetzungsgrad von Unterbereich Continuous Risk Monitoring and Assessment unterdurchschnittlich bei 1,7 liegt. Ebenfalls auffällig ist, dass der Umsetzungsgrad mit der Unternehmensgröße steigt und in Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie in der Energieversorgung besonders stark ausgeprägt ist. Eine Abhängigkeit des Umsetzungsgrads zur Größe der Innenrevision, zur IT-Affinität der Innenrevision oder zum Internationalisierungsgrad des Unternehmens konnte jedoch nicht festgestellt werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2017, Seite 14 bis 25) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

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    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

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    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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