CA-Umsetzungsgrad unter deutschen Innenrevisionen


Empirische Studie zum Umsetzungsgrad von Continuous Auditing (CA) in deutschen Innenrevisionen
Die Größe der Innenrevision scheint keinen Einfluss auf den Umsetzungsgrad von Continuous Auditing zu haben



Von Johannes Martin Wagner

Continuous Auditing beschreibt die fortlaufende Durchführung von Prüfungsaktivitäten mittels Identifikation von Anomalien bzw. Abweichungen von zuvor definierten Sollzuständen und wird bereits seit 25 Jahren in der Wissenschaft diskutiert. Auch in der Praxis erfreut sich das Thema zunehmender Beliebtheit und wird von vielen Innenrevisionen zunehmend als Prüfungsmethodik angewendet. Trotz diverser Forschungen ist der Umsetzungsgrad von Continuous Auditing, insbesondere unter deutschen Innenrevisionen, jedoch unklar. Hinzu kommt, dass existierende Forschungsergebnisse sich stark auf U.S.-amerikanische Unternehmen fokussieren und Unterbereiche von Continuous Auditing nur geringfügig in Betracht gezogen werden.

Dieser Umstand hat den Anlass gegeben, eine umfragebasierte Studie zum Umsetzungsgrad von Continuous Auditing in Deutschland durchzuführen. Unter Anwendung eines 4-stufigen Reifegradmodells wurde ein allgemeiner Umsetzungsgrad von 2,3 festgestellt, was einem mittleren Umsetzungsgrad entspricht. Die Unterbereiche Continuous Controls Monitoring und Continuous Data Assurance weisen dabei einen überdurchschnittlichen Umsetzungsgrad auf (2,6 und 2,7 respektive), während der Umsetzungsgrad von Unterbereich Continuous Risk Monitoring and Assessment unterdurchschnittlich bei 1,7 liegt. Ebenfalls auffällig ist, dass der Umsetzungsgrad mit der Unternehmensgröße steigt und in Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie in der Energieversorgung besonders stark ausgeprägt ist. Eine Abhängigkeit des Umsetzungsgrads zur Größe der Innenrevision, zur IT-Affinität der Innenrevision oder zum Internationalisierungsgrad des Unternehmens konnte jedoch nicht festgestellt werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2017, Seite 14 bis 25) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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