Prüfung von disruptiven Geschäftsmodellen
Interne Revision, Stakeholder und disruptive Veränderungen
Die Revision vor neuen Chancen und großen Herausforderungen
Univ.-Prof. Dr. Marc Eulerich
Disruptive Strategien und Geschäftsmodelle gehören heute zum State of the Art der Unternehmensführung und stehen als Sinnbild für Innovationskraft und überdurchschnittlichen Erfolg. Diese disruptiven Ansätze bedeuten allerdings auch, dass Vorstände und Aufsichtsräte andere Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und dass die Revision neue (disruptive) Prüfobjekte abdecken muss. Zudem ist zu hinterfragen, inwieweit die Revision selber in der Lage ist, sich gegen disruptive Einflüsse abzusichern beziehungsweise diese sogar zu nutzen. Der vorliegende Artikel ist als Diskussionsbeitrag zu verstehen und soll den Leser nicht nur an das Thema der disruptiven Strategien heranführen, sondern insbesondere einen Transfer auf die eigene Organisation hinsichtlich möglicher Anknüpfungspunkte ermöglichen.
Disruptive Strategien und Geschäftsmodelle revolutionieren die Geschäftswelt und machen etablierte Produkte und ganze Branchen obsolet. To disrupt, im Sinne von unterbrechen oder zerbrechen, soll dabei veranschaulichen, mit welcher Geschwindigkeit und Stärke traditionelle Ansätze der Unternehmensführung unzeitgemäß werden und den Herausforderungen der dynamischen, technologieorientierten Unternehmenswelt hinterherlaufen. So können Unternehmen zuvor über Jahrzehnte erfolgreich sein und den Markt dominieren und innerhalb von kurzer Zeit durch die enorme Kraft der disruptiven Veränderungen Marktanteile, finanziellen Erfolg und Daseinsberechtigung verlieren.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2017, Seite 208 bis 216) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.