IKS: Steuerungs- und Sicherungsinstrument


Prüfung des Internen Kontrollsystems in Öffentlichen Institutionen
Das IKS versteht sich als Managementinstrument zur systematischen Sicherstellung der unternehmerischen Ziele in den Bereichen "Geschäftsprozesse", "Informationen", "Vermögensschutz" und "Compliance"

Von Uwe Bartels Oliver, Dieterle Frank Knieriemen, Dr. Stefan Stöhr

(10.09.15) - Ziel des Beitrages ist es, Geschäftsleitungen und Management in den Öffentlichen Institutionen für das betriebliche Erfordernis und den betrieblichen Nutzen einer in die zentralen Geschäftsprozesse integrierten internen Überwachung weiter zu sensibilisieren und die Notwendigkeit der Einrichtung effizienter Interner Kontrollsysteme (IKS) in Behörden und deren Anpassung und Aktualisierung an veränderte Rahmenbedingungen weiter zu schärfen. Die Vermeidung eines unsachgemäßen und verschwenderischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln sowie die Notwendigkeit eines sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern erfordern die Implementierung wirksamer IKS auch in der Öffentlichen Verwaltung. IKS wurden ursprünglich für private – speziell kapitalmarktorientierte – Unternehmen entwickelt. Die hierfür konzipierten Ziele und Strukturen lassen sich – unter Berücksichtigung der entsprechenden Spezifika – "1 zu 1" auf Öffentliche Institutionen übertragen.

Eine einheitliche, verbindliche Definition für den Begriff "IKS" im Sinne einer juristischen Legaldefinition gibt es nicht. Gemeinsam ist jedoch allen Beschreibungen der Charakter des IKS als Steuerungs- und Sicherungsinstrument zur Zielerreichung der Institution. Das IKS versteht sich – allgemein formuliert – als Managementinstrument zur systematischen Sicherstellung der unternehmerischen Ziele in den Bereichen "Geschäftsprozesse", "Informationen", "Vermögensschutz" und "Compliance", in dem die Geschäftsprozesse (GP) sicher, effektiv und effizient ablaufen und damit Fehlentwicklungen verhindert bzw. reduziert werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2015, Seite 162 bis 175) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

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    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

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    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

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