Incentives und Events im Vertrieb
Risikoorientierte Prüfungsanregungen bei der Revision vertrieblicher Incentives und Events
Incentives und Events sollen den Vertrieb auf eine besondere Art motivieren und Anreize geben
DIIR Arbeitskreis Revision des Vertriebs
(21.04.15) - Incentives und Events sollen den Vertrieb auf besondere Art motivieren und Anreize geben. Merkmal solcher Incentives und Events ist ihr zumindest teilweise freizeitorientierter Charakter. Fehler in der Konzeption und Abwicklung solcher Veranstaltungen bergen u. a. rechtliche, steuerliche und vor allem erhebliche Reputationsrisiken. Im Folgenden gibt der Arbeitskreis Revision des Vertriebs Anregungen zur Prüfung von Incentives und Events.
Incentives und Events sollen den Vertrieb auf eine besondere Art motivieren und Anreize geben, z.B. als Belohnung für erreichte Ziele in einem Wettbewerb, zur Einstimmung auf den Verkauf neuer Produkte oder zur Steigerung von Engagement, Teamgeist und Loyalität zum Unternehmen. Merkmal solcher Incentives und Events ist ihr zumindest teilweise freizeitorientierter Charakter. Dadurch unterscheiden sie sich wesentlich von normalen geschäftlichen Veranstaltungen oder Reisen. Zudem ist die Teilnahme häufig an die Erfüllung bestimmter Kriterien geknüpft, wie z.B. erzielter Umsatz oder erreichte Qualität.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2015, Seite 81 bis 83) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus
In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.
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Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung
Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.
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Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit
Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.
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Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen
In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.