IKS: Ein Mehrwehrwert für Unternehmen?


Mehrwert durch Interne Kontrollsysteme (IKS) - Ergebnisse einer europäischen Studie
Im Rahmen einer europaweiten Studie wird erstmals das Transaktionsgeschäft mit der IKS-Thematik zusammen gebracht

Von Dr. Oliver Bungartz und Gregor Strobl

(28.06.12) - Fehlende Kontrollen, mangelhaftes Risikomanagement, Wirtschaftskriminalität und Korruption werden in der Öffentlichkeit stark diskutiert und scheinen in der Praxis an der Tagesordnung zu sein. Dabei lässt sich die Verpflichtung zur Einrichtung und Dokumentation eines Internen Kontrollsystems (IKS) als Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung schon seit langer Zeit aus der deutschen Gesetzgebung herleiten. Neben der Pflicht zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen stellt sich in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage nach dem tatsächlichen Mehrwert eines IKS für Unternehmen. Im Rahmen einer europaweiten Studie wird erstmals das Transaktionsgeschäft mit der IKS-Thematik zusammen gebracht, wobei das primäre Ziel in der Beantwortung der Frage nach den konkreten Werttreibern eines IKS und der Quantifizierung des Mehrwerts lag.

Der deutsche Gesetzgeber hat zuletzt mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) kapitalmarktorientierte Unternehmen u. a. dazu verpflichtet, im (Konzern-) Lagebericht die wesentlichen Merkmale eines IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft u. a. dazu verpflichtet, die Wirksamkeit des IKS zu beurteilen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2012, Seite 138 bis 144) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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