Einführung von Hinweisgebersystemen


Whistleblowing: In Deutschland besteht Handlungsbedarf
Das beste Hinweisgebersystem nützt nichts, wenn es nicht richtig in das Arbeitsverhältnis integriert wird



Dr. Yvonne Conzelmann

Dieser Beitrag befasst sich mit der neuen Whistleblower-Richtlinie. Die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern (im Folgenden RLE) ist am 16. April 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden und trat mit Zustimmung des Europäischen Rates, der diese am 7. Oktober 2019 erteilte, und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Deutschland gehört zu den Mitgliedstaaten, die noch kein effektives nationales System zum Schutz von Whistleblowern geschaffen haben. Daher besteht ein konkreter Handlungsbedarf. Die Umsetzungsfrist für die RLE beträgt nach Art. 26 Abs. 1 RLE zwei Jahre. Damit bleibt Deutschland bis Oktober 2021 Zeit, die RLE in nationales Recht umzusetzen.

Es bleibt abzuwarten, wie Deutschland die RLE innerhalb dieser Frist konkret umsetzen wird. Aktuell liegt noch kein entsprechender Gesetzesentwurf vor, weswegen noch nicht dazu Stellung genommen werden kann, wie die Umsetzung in Deutschland aussehen wird. Im Rahmen dieses Beitrags wird zunächst der Begriff Whistleblower dargestellt. Anschließend wird die RLE mit ihren wesentlichen Neuerungen näher erläutert. Danach wendet sich der Beitrag der Frage zu, wie ein Hinweisgebersystem arbeitsrechtlich umgesetzt werden kann, sprich wie die Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden können, das geschaffene Hinweisgebersystem auch zu verwenden, um ihnen bekannt gewordene Verstöße in der vorgesehenen Art und Weise zu melden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2021, Seite 68 bis 73) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

  • Evaluation of Corporate Compliance Programs

    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

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