Rechtliche Immunität von Hinweisgebern


Whistleblowing-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht und Unionspolitik melden Richtlinie (EU) 2019/1937
Äußerst weitgehender Schutz für Hinweisgeber und die vermeintliche Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers



Dr. Dr. Fabian Teichmann, Laura Weber

Aufgrund der zunehmenden Wichtigkeit von Whistleblowing in den vergangenen Jahren hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder die Unionspolitik melden, erlassen. Dieser Artikel gibt Einblick in die wichtigsten Aspekte dieser Richtlinie und bei deren Umsetzung auftretende Schwierigkeiten sowie in Handlungsaufforderungen, die sich an die Unternehmen in den Mitgliedstaaten beziehungsweise deren Compliance-Beauftragte richten.

Als Whistleblower oder Hinweisgeber bezeichnet man natürliche Personen, welche "im Zusammenhang mit ihren Arbeitstätigkeiten erlangte Informationen über Verstöße" gegen Unionsrecht oder gegen die Unionspolitik melden oder offenlegen. Whistleblowing hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und trägt dazu bei, Transparenz zu schaffen und Straftaten zu bekämpfen. Daher überrascht es wenig, dass Gesetzgeber auf der ganzen Welt Bemühungen unternommen haben, Whistleblowing zu fördern und Whistleblower zu schützen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2022, Seite 118 bis 123) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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